Sunday, November 26. 2006DNA-Sippenhaft für das dunkle Zeitalter
Der Independant berichtet in DNA of suspects' families to be held on police files über geheime Richtlinien der britischen Regierung zur staatlichen nationalen DNA Datenbank, die eine "DNA-Sippenhaft" errichten und ein drastisches Beispiel für die zahlreichen Warnungen darstellen, dass die Erfassung der DNA und die Identifizierung per DNA-Analysen ein uferloses Ausmaß annehmen wird.
Laut des Artikels sieht die noch interne, aber der Zeitung vorliegende Richtlinie des britischen Innenministeriums vor, dass die Polizeibehörden bei Verdächtigen in Ermittlungsverfahren, deren DNA Spuren an Tatorten aufgefunden wurden, Ausschau nach DNA Mustern in der DNA Datenbank halten, die ähnliche Sequenzen aufweisen wie die aufgefundene DNA des Verdächtigen. Bei Übereinstimmung werden die über den Abgleich identifizierten Verwandten und Familienmitglieder zur Herausgabe aller Namen und Adressen weiterer Verwandter gezwungen, von denen dann die Polizeibehörden ebenfalls Blut- oder Gewebeproben nimmt, um die daraus ermittelte DNA mit der aufgefundenen DNA Spur abzugleichen. Das geht dann so weiter, bis die Polizei über das sogenannte "Family Searching" auf die DNA des eigentlichen Verdächtigen stößt. Weigern sich die Verwandten, kann die Polizei bei Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen die Herausgabe aller medizinischen Aufzeichnungen und Proben erzwingen. Die Verweigerer sollen in diesem Fall auch als kriminelle Verdächtige eingestuft werden. Es dürfte klar sein, dass die polizeistaatlich ermittelten Informationen der unschuldigen Familienangehörigen ebenfalls in der DNA Datenbank abgepeichert werden. Bei einem ausreichenden "Pool" von Verdächtigen, Kriminellen und DNA-Spuren ist es dann nur eine Frage der Zeit, bis man die DNA der Gesamtbevölkerung erfasst hat. Als Ergänzung zum DNA-Profiling das präventive Persönlichkeitsprofiling in Großbritannien, über das in Datenbank mit potenziellen Gewalttätern berichtet wird.
DNA-Sippenhaft für das dunkle Zeitalter Posted by Kai Raven
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11:45
Comments (2) Trackback (1) Wednesday, July 26. 2006Nichts begriffen
Die FAZ tut gut daran, den Beitrag Nichts begriffen als Kommentar zu veröffentlichen, denn dessen Autor Claus Dieterle benutzt den Jan Ullrich Fall, um populistisch verschiedene Botschaften unter's Volk zu bringen und zeigt, dass er nichts begriffen hat.
Die Entnahme von DNA-Proben, indem man mit Wattestäben im Mundraum herumstreicht oder Haare abschneidet, sei nicht ein Eingriff, der die Würde des Menschen verletzt. Ich denke, wer noch einen Funken von Würde und Stolz im Leib hat oder dem das Recht auf körperliche Unversehrtheit etwas wert ist und sich einmal in die Lage versetzt, wie ein Verdächtiger bzw. Krimineller nicht nur erkennungsdienstlich behandelt zu werden, sondern auch diese Prozedur mitmachen zu müssen, wird das anders sehen. Aber für den Autor ist diese Auffassung eine Lächerlichkeit:
...und er jammert, er sei kein Mörder, wenn man ihn fragt, warum er entgegen früheren Bekundungen partout keinen hieb- und stichfesten Nachweis in eigener Sache - einen DNA-Test - führen will. Das Argument, das Prozedere sei entwürdigend, weil man damit auch Verbrecher überführen könne, ist lächerlich.
Das die DNA-Probenentnahme ein massiver Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist und zur Preisgabe eines Datum zwingt, das weit über persöliche biografische Daten hinausgeht und deshalb besonders schutzwürdig ist, verharmlost der Autor genauso wie die Tatsache, dass man auch als Freiwilliger eines Massengentests automatisch den Status eines Verdächtigen erhält, der gefälligst seine Unschuld mit der Zustimmung zum DNA-Test zu beweisen hat und diejenigen, die zu DNA-Proben zwingen, davon entbindet, erst einmal hinreichende Beweise zu liefern, die einen konkreten Tatverdacht begründen bzw. eine Schuld untermauern.Das, was man als das Kippen der Prinzipien der Unschuldsvermutung und der Beweislast bezeichnet. Zwei Prinzipien, deren Achtung in einem Rechtsstaat die Bürger vor willkürlichen Verurteilungen und Repressialien bewahrt und deren Aufweichung in Gestalt des Generalverdachts und der Beweislastumkehr nicht nur zu Lasten des Rechtsstaates geht, sondern auch ein anderes Verhältnis zwischen Bürger und Staat errichtet, in dem der Bürger wieder zum Untertanen degardiert wird. Aber diese Prinzipien sind für den Autor eh nur nur formaljuristische Standpunkte, die im Vergleich zur Reputation eines Radsports ungleich weniger wiegen. Mit seiner Übernahme der Negierung beider Prinzipien ist es nur folgerichtig, dass dem Autor ein anderes Rechtssystem vorschwebt, in dem es legitim ist, dass jeder permanent dazu verpflichtet ist, mit allen Mitteln und allen Daten seine Unschuld zu beweisen, damit letztendlich auch alle Methoden und Maßnahmen des Staates, die dieser meint, um der öffentlichen Sicherheit und Ordnung willen verlangen zu können:
Schließlich könnten dann Tausende, die sich solchen Tests freiwillig unterziehen, ebenfalls mit Empörung verweigern: Ich bin ein armer Arbeiter und kein Straftäter. Wer unschuldig ist, läßt ohne viel Getue eben ein paar Haare oder ein paar Tropfen Speichel.
Natürlich kann man sich - wie Ullrich - auf einen formaljuristischen Standpunkt zurückziehen: „Beweist doch erst mal meine Schuld.“ Das zeigt allerdings nur, daß er - sofern nicht gewichtige Gründe dafür sprechen, weiter zu mauern - nicht begriffen hat, was auf dem Spiel steht.
Nichts begriffen Posted by Kai Raven
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09:28
Comments (4) Trackbacks (0) Tuesday, July 18. 2006Ullrich, DNA-Proben und die Unschuldsvermutung
Auch wenn mir persönlich Jan Ullrich schon immer unsympathisch war, die internationalen Anti-Doping Regularien wohl das Gegenteil vorsehen und ich die strenge Verfolgung und Ahndung der ganzen Dopingmafia gutheiße, fand ich die Äußerung in seiner Erklärung zu den Dopingvorwürfen doch sympathisch:
"In einem Rechtsstaat gilt nicht nur für mich, sondern für jeden anderen Menschen auch die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen wurde"
Das es mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung nicht mehr so weit her ist, weiß jeder, der hier öfters mitliest. Auch was einen DNA-Test, ob nun individuell wie in Ullrichs Beispiel oder massenhaft wie in Großbritannien oder aktuell in Sachsen, angeht, darf man zwar nicht automatisch als Verdächtiger gelten, wenn man den ablehnt, aber die Polizeibehörden kommen trotzdem im Zweifelsfall an die DNA ran, wie die Frankfurter Rundschau in Eine abgelehnte Speichelprobe macht noch keinen Tatverdacht berichtet. Als Ergänzung dazu die historische Timeline der Massengentests der Rundschau in Proben meistens erfolgreich.Das Kippen des Unschuldsvermutungsprinzips in allen westlichen Demokratien, Entscheidungen wie die des Verfassungsgerichts, der Ausbau nationaler und europäischer DNA-Datenbanken und die Reihe bereits durchgeführter Massengentests deuten eher darauf hin, dass derartige DNA-Entnahmen und ihre "Weiterverarbeitung" langfristig zum regulären Alltagswerkzeug der Polizeien wird. Sunday, July 16. 2006Frei zirkulierende DNA
Im Zweifelsfall bei Plänen, Gesetzen und Werben für DNA-Massentests, -Screening und -Datenbanken gleich welcher Art:
Wenn sie sagen, sie würden nur Teile der DNA bei Gentests benutzen - glaubt ihnen nicht. Wenn sie sagen, es werden von den benutzten Teilen der DNA Hashwerte gebildet und nur die benutzt - glaubt ihnen nicht. Wenn sie sagen, die DNA von Unschuldigen wird gemäß Datenschutzregeln gelöscht - glaubt ihnen nicht. Wenn sie sagen, auf die DNA hätten nur berechtigte, staatliche Behörden Zugriff - glaubt ihnen nicht. Wenn sie sagen, DNA Proben und Datenbanken seien nur für die Kriminellen und Terroristen gedacht und man ziele nicht auf die Erfassung der Populationen ab - glaubt ihnen nicht. Die Erklärung für die Tipps steht im Observer Artikel Police DNA database 'is spiralling out of control', der davon berichtet, dass die britische Regierung in Kooperation mit Genlabors geheime, rassistische Forschungen mit DNA betreibt und viel mehr als ein Hashwert in den Händen eines Genlabors verbleibt. Laut des Artikels hat das Unternehmen Laboratory of the Government Chemist (LGC), das für die britischen Polizeibehörden die Bearbeitung der DNA Proben von Personen übernimmt, die mit der Polizei in Kontakt gekommen sind (muss man so ausdrücken, weil das sowohl DNA-Spuren von Kriminellen an Tatorten betrifft, als auch die Opfer von Straftaten, Kindern und erwiesenen Unschuldigen), eine identische Kopie der DNA mit allen persönlichen Details in einer eigenen Forschungsdatenbank abgespeichert – eigentlich sollen nach einer Bearbeitung "nur" einige Daten in der zentralen statlichen DNA Datenbank vorgehalten werden. Und zwar auf Anweisung sowohl der übermittelnden Polizeibehörden als auch des britischen Innenministeriums. Das Innenministerium lässt über den Forensic Science Service (FSS), einer Forschungsanstalt für polizeiliche Forensiktechniken, erforschen, ob man aus DNA Proben auf die Rasse oder die Hautfarbe von unbekannten Verdächtigen ermitteln und wie schnell man dazu ein Resultat erhalten kann.
The Forensic Science Service (FSS®) has led the world in the development of DNA databases and DNA automation. The FSS has spent more than six years and several million pounds in research and development to improve and automate the DNA profiling process.
Die DNA Proben würden aus "operativen Gründen" gespeichert werden, hieß es nichtssagend von einem Sprecher des Innenministeriums. Zu den Polizeibehörden sagte ein Firmensprecher von LGC:
The FSS® has also spent significant time and money in developing expert systems to support the DNA automation line and to remove the last bottleneck in the automation process - the interpretation of DNA profiles. The FSS® processes almost 500,000 DNA samples per annum. There is a significant cost associated with the interpretation of this volume of DNA casework. Using a succession of DNA expert systems the FSS® has processed more than a million samples in entirely automated DNA lines, with the minimum of involvement from human analysts. FSS zu ihrem DNA Expertensystem
Wir sind von unseren Polizeikunden dazu angehalten, den unbenutzten oder Replikationsteil der DNA Proben aufzubewahren, für den Fall, dass wir von ihnen zu weiteren Analysen aufgefordert werden.
Wie es in dem Artikel auch heißt und aus der Seite der Auftragsbeispiele hervorgeht, erledigt LGC Aufträge für die pharmazeutische, biotechnische und chemische Industrie. Auch wenn es wohl keine Beweise dafür gibt, dass LGC die DNA Proben "weitergereicht hat", die genannten Industrien wären mit Sicherheit nicht abgeneigt.Von mir bekommt man direkt DNA nur unter Folter und wenn die halbe Bevölkerung meiner Heimatstadt ausgerottet würde. Wie ich in Z A Fs Massengentest in Sachsen lese, bin ich ja nicht ganz allein. Weitere Informationen zur schleichenden Verseuchung der britischen Gesellschaft mit DNA Überwachungs- und Kontrolltechniken liefert u. a. auch die im Artikel erwähnte NGO GeneWatch. Es gibt noch schlimmere Sachen als genmanipulierte Ingredienzien in Landliebeyoghurts. P. S.: Aufgrund der verdammten Hitze teile ich mal pro forma mit, dass bis Ende September das Weblog nur noch unregelmäßig geführt wird. Eigentlich wollte ich noch eine Buchrezension schreiben, aber ich lese lieber in einem Buch :) Thursday, July 6. 2006Biometrische Arbeitnehmer SmartCards
Wenn es nicht die Terroristen oder Hooligans sind, die man glaubt, mit Hilfe von RFID-Smartcards und biometrischen Techniken bekämpfen zu können und die als geeignetes Objekt dienen, um der Bevölkerung den Sachzwang schmackhaft zu machen, dafür müssten alle überwacht werden, sind es Immigranten und Arbeitnehmer (die ich in meiner Aufzählung vergessen habe).
Angesprochen auf seine Sicht der Dinge zu den Diskussionen um eine neue Immigrantengesetzgebung in den USA, teilte der Bürgermeister von New York, Michael R. Bloomberg, als "Anwalt aller rechtschaffenen, amerikanischen Bürger und Arbeiter" dem Justizausschuss des U. S. Senats in einer Anhörung mit:
"Wie die meisten Mitglieder des U. S. Senats (aha) erkannt haben, brauchen wir absolut eine Bundesdatenbank, die es Arbeitgebern (die ja zur Zeit nicht zu knapp durch die Ausbeutung der illegalen Immigranten profitieren) erlaubt, den Status von Bewerbern zu überprüfen. Damit diese Datenbank irgendeinen Sinn hat, müssen wir sicherstellen, dass die Dokumente, die Berwerber vorzeigen, unbestechlich (sprich fälschungssicher) sind. Das bedeutet, wir müssen eine biometrische Arbeitnehmerkarte einrichten, die eindeutige Informationen enthält – Fingerabdrücke oder DNA (praktisch, kann man die Bewerber direkt genetisch selektieren, wenn mehr enthalten ist als ein bloßer Hashwert), zum Beispiel.
Tolle Idee. Noch besser wäre es, wenn man Immigranten sofort einen RFID-Chip einpflanzen lässt, damit sie arbeiten dürfen.Von jedem Arbeitnehmer, der zur zeit einen Arbeitsplatz innehat und jedem Bewerber würde verlangt werden, eine Karte zu erhalten und von jedem Unternehmen würde verlangt werden, ihre Echtheit über die Bundesdatenbank zu prüfen. Theoretisch haben wir alle bereits eine solche Karte – sie heißt Social Security Card. Aber da sie eine Regierungsprodukt ist, ist ihre Technik naturgemäß weit hinter der Zeit. Indem wir die Vorteile aktueller Technik ausnutzen, können wir der Bundesregierung ein Mittel liefern, das notwendig ist, um unsere Einwanderungsgesetze durchzusetzen und Arbeiter vor ausbeuterischen und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen zu schützen. Ich will klarstellen, dass dies nicht eine nationale ID-Karte ist, wie manche vorgeschlagen haben. Das wäre eine Arbeitnehmerkarte für das 21. Jahrhundert. Wenn Du nicht arbeitest, brauchst Du keine Karte. Aber jeder, der arbeitet, müsste eine Arbeitnehmerkarte besitzen. Bisher haben die USA noch keine einheitliche, nationale ID-Karte in Form des deutschen Personalausweises, weil das immer ähnliche Diskussionen auslöste wie in Großbritannien. Brauchen sie auch nicht, wenn man für den gleichen Zweck die Fahrlizenzen nach dem REAL ID Gesetz oder die Social Security Card verwendet. In der "Database Nation" USA tun vielfältige Informationsaustausch- und Verknüpfungsstrukturen ihr Übriges. Trotz zahlreicher Mängel und meiner Auffassung, dass es sich hierbei nur um ein demokratisches Feigenblatt handelt, weil des Bürgers Meinung bei der EU-Kommission nur marginal zählt - seine Bedenken zu RFID kann der geneigte EU-Bürger in einer Onlineumfrage zu RFID der EU-Kommission kundtun, damit es vielleicht in Europa nicht zu ähnlichen Entwicklungen kommen mag wie in den Staaten. Via: Government Technology: Immigration Laws Broken, Says Bloomberg, Suggests Biometric Employment Cards
Biometrische Arbeitnehmer SmartCards Posted by Kai Raven
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09:42
Comments (0) Trackbacks (0) Tuesday, May 16. 2006Trommeln für die DNA-Analyse
Ich weiß nicht, ob es berechtigt ist, wie der Spiegel davon zu sprechen, die DNA-Analyse bringe eine Rekordaufklärung.
Dieser Schluß geht wohl vor allem auf die Aussage des bayerischen Innenministers Beckstein zurück, der einer der Hauptbefürworter der Anwendung und Ausweitung von DNA-Analysen und -Datenbanken ist und in der Presseerklärung zur Kriminalitätsstatistik 2005 sagte: "Der konstante Anstieg der bundesweiten Aufklärungsquote seit 1998 zeugt gleichzeitig von dem hohen technischen Standard bzw. Know-How der Polizeien der einzelnen Bundesländer in der Verbrechensbekämpfung. So hat sich vor allem durch die DNA-Analyse das Entdeckungsrisiko für Straftäter in den letzten Jahren erheblich erhöht. Es konnten auch einige bisher als ausgesprochen schwer lösbar geltende Kapitalverbrechen der letzten Jahrzehnte im Nachhinein aufgeklärt und die Täter einem förmlichen Strafverfahren zugeführt werden."
In der Kriminalitätsstatistik findet man allerdings keine Zahlen zu den Prozentwerten bzw. wie hoch der Anteil der DNA-Analyse bei der Aufklärung der Straftaten war. Stattdessen wird die DNA-Analytik nur in zwei Passagen erwähnt:
Die guten Werte bei Mord und Totschlag sind unter anderem durch die erheblichen Fortschritte im Bereich der wissenschaftlichen Beweisauswertungsmethoden wie der DNA-Analytik zu erklären. Gleiches gilt für den Deliktsbereich der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen, wobei hier zusätzlich die gestiegene Anzeigebereitschaft der Opfer gegen enge Bezugspersonen zu einer positiven Entwicklung der
Aufklärungsquote geführt haben dürfte.
Nimmt man sich dann die Werte zu den Bereichen Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vor und setzt dazu das Jahr 1998, in dem das BKA seine zentrale DNA-Analyse Datei einrichtete, ergibt sich folgendes Bild:Insgesamt ist das professionelle Vorgehen der Polizei hervorzuheben. So ist es in diesem Jahr erneut gelungen, die Aufklärungsquote zu erhöhen. Hierbei spielt die DNA-Analyse eine immer größere Rolle. Die Anzahl der Delikte, die mit Hilfe einer molekulargenetischen Untersuchung geklärt werden können, steigt von Jahr zu Jahr. Vor diesem Hintergrund kommt der DNA-Analyse eine erhebliche kriminalistische Bedeutung zu. 1998 betrug die Aufklärungquote aller Straftaten 52,3%, 2005 55%, also gerade mal eine Steigerung von 2,7% oder in Zahlen 142043 mehr aufgeklärte Fälle in 8 Jahren. Bei Mord und Totschlag betrug die Aufklärungsquote 2000 (1998 nicht angegeben) 95,3%, 2001 94,1%, 2002 95,9%, 2003 95,6%, 2004 96,1% und 2005 auch 96,1%. D. h. die Quote hat sich von 2000 - 2005 gerade mal um 0,8% erhöht und ist in den letzten Jahren nahezu gleich geblieben. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung betrug die Aufklärungsquote 2000 (1998 nicht angegeben) 79,9%, 2001 80,8%, 2002 81,8%, 2003 81,7%, 2004 83,0% und 2005 83,7%. Also immerhin eine Steigerung von 3,8%, aber über die letzten 6 Jahre. Eine signifikante Steigerung in den letzten Jahren ist auch nicht auszumachen. Wenn man dazu noch Raub und gefährliche / schwere Körperverletzung nimmt, wo vielleicht auch noch DNA-Spuren an den Opfern genommen werden könnten: Für Raub betrug die Aufklärungsquote 2000 50,5% und 2005 50,9%, für Körperverletzung 2000 83,9% und 2005 83,5%. Wo bitte ergibt sich aus diesen Zahlen eine Rekordaufklärung durch die DNA-Analyse? Damit soll nicht gesagt werden, die DNA-Analyse hätte nicht auch ihre Berechtigung und ihren Anteil, aber angesichts dieses Zahlenbildes denke ich bei der Spiegelschlagzeile und den Äußerungen Becksteins und Schäubles mehr an "Trommeln für die DNA-Analyse".
Trommeln für die DNA-Analyse Posted by Kai Raven
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10:04
Comment (1) Trackbacks (0) Sunday, May 7. 2006Unschuldig in der DNA Datenbank
Einige Parlamentsmitglieder sind wegen der seit fünf Jahren bestehenden, nationalen DNA Datenbank in Großbritannien misstrauisch geworden und haben die Regierung nach der Anzahl von DNA Mustern gefragt, die von Personen stammen, die wegen keines Verbrechens angeklagt oder verurteilt wurden, also "unschuldig" sind.
Dabei kam laut des Independent Artikels Surveillance society: The DNA files heraus, dass sich unter den mittlerweile 3 Millionen Datensätzen 51000 Muster von Kindern befinden – 27000 von Personen, die jetzt über 18 Jahre alt sind und 24000 Muster von Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 10 bis 18 Jahren. Ingesamt wurden seit Einrichtung der Datenbank 700000 DNA Muster von Kindern und Jugendlichen aufgezeichnet. Desweiteren beträgt der Anteil der Mitglieder ethnischer Minderheiten, deren DNA Muster in der Datenbank gespeichert wurden, ca. ein Viertel der 118743 Personen, die zwar ebenfalls unschuldig sind, aber deren DNA Muster trotzdem in die DNA Datenbank aufgenommen wurden. Das kommt nicht von ungefähr, da es der britischen Polizei nach Gestzesänderungen zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung erlaubt ist, DNA Proben zu nehmen, sobald jemand nur verhört, vorläufig festgenommen oder anderweitig in Ermittlungen einbezogen wird – z. B. als Zeuge. So wächst, wie der Independent angibt, die DNA Datenbank jährlich um 40000 DNA Muster und wird laut Schätzungen des britischen Innenministers 2008 einen Stand von ca. 4,25 Millionen Gesamteinträgen erreichen. Folgt man der Argumentation von Polizeivertretern und Politikern, dass diejenigen, die sich nichts zu schulden kommen lassen, auch nichts von einem Eintrag in der Datenbank zu befürchten haben, steht letztendlich einer Gesamterfassung der Bevölkerung und Nutzung der DNA Muster nach dem Vorbild des nationalen ID Registers nichts im Wege. Schließlich sollen die DNA Muster ja auch ein"wichtiges" Mittel bei der Aufklärung von Straftaten darstellen. Mit der Behauptung in Verbindung mit der sich europaweit durchsetzenden (Un-)rechtsauffassung, dass jeder erst einmal verdächtig ist und nicht unschuldig, bis ihm ein Verbrechen nachgewiesen wird (landläufig als Unschuldsvermutung bekannt), erscheint es umso logischer und scheinbar zwingender, eine vorbeugende Gesamterfassung der europäischen Populationen anzustreben. Ob Untersuchungen, wie der im Februar erschienene Bericht The DNA Expansion Programme: reporting real achievement? der GeneWatch Organisation dagegen steuern können, ist in meinen Augen fraglich. Laut des Berichts trugen 2004 - 2005 Abgleiche über die DNA Datenbank bei nur ca. 0.35% aller Verbrechen in Großbritannien mit zur Aufklärung bei. Aufgeschlüsselt: Es gab 2004 / 2005 5,6 Millionen aufgezeichneter Straftaten. Bei 913717 (16.2%) wurden am Tatort DNA Proben genommen, die zu 49723 Einträgen von Tatort DNA Mustern in der Datenbank führten. Bei 40% der Einträge (ca. 19889 Muster) ergaben sich Übereinstimmungen mit Personen, deren DNA Muster bereits in der Datenbank gespeichert waren, macht ca. 0,35% aller Verbrechen. Angesichts dieser Zahlen stellt sich natürlich auch die Frage, ob es die 19889 Opfer nicht wert sind, dass man im größeren Maßstab die DNA von Bevölkerungen erfasst oder ob dagegen z. B. das Mißbrauchspotential, die mögliche Stigmatisierung der in der Datenbank erfassten Personen, das Recht, auch über die eigene DNA informationell selbst zu bestimmen, das Prinzip der Unschuldsvermutung oder mögliche Alternativen für polizeiliche Ermittlungen stehen.
Unschuldig in der DNA Datenbank Posted by Kai Raven
in DNA, Gesellschaft, Owl, Politik at
09:39
Comments (0) Trackbacks (2) Thursday, April 14. 2005Von nationalen DNA Proben & globalen DNA Datenbanken
Bereits Mitte März hatte der Tagesspiegel über den Arbeitsentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur Erhebung von DNA-Proben bei Bagatelldeliktwiederholungstätern berichtet. Ich war vor einem Monat noch davon ausgegangen, dass die Prognose zur Feststellung, dass ein Täter, der wiederholt Bagatelldelikte begeht, später auch schwere Straftaten verübt und deshalb "DNA-erkennungsdienstlich" zu behandeln wäre, wenn überhaupt, ein Kriminalpsychologe stellen würde. Falsch gedacht.
Wie aus dem Artikel Rot-Grün verständigt sich abschließend auf Neuregelung der DNA-Analyse des Tagesspiegels vom 12.04.05 hervorgeht, soll nun ein Richter diese Prognose stellen. Das heißt zur Ausweitung der DNA-Analyse macht Rot-Grün den Richter kurzerhand zum psychologischen Experten. Warum schafft man dann nicht auch alle psychologischen Gutachter in Gerichtsverfahren ab, denn diese Gutachten kann dann ein Richter doch genauso gut erstellen. Aber nicht nur, dass man den Richtern hier eine Funktion aufbürdet, mit der sie überfordert sein dürften, man hat sich noch eine viel krudere Regelung einfallen lassen. Nach einer Milchmädchenrechnung, die zum Beispiel so aussehen könnte, dass sechs Ladendiebstähle, die ein Hausmann im örtlichen Drogeriemarkt begeht einem schweren Sexualdelikt entsprechen, wird zukünftig die DNA-Probe entnommen, wenn die Tatwiederholung "in ihrer Gesamtschau einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichstehen kann." Das heißt, jeder Täter, der minderschwere Taten bzw. Bagatelldelikte wiederholt begeht, wird automatisch zum schweren Straftäter, weil sich sein "Straftatenkonto" gefüllt hat. CDU Politiker wie Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann finden das abstrus - zu Recht - setzen aber dieser absurden Regelung noch Eins drauf, wenn sie nicht den Psychologen oder den Richter die Prognose stellen lassen wollen, sondern Polizisten und der DNA-Probe die gleiche Bedeutung und Qualität beimessen wie dem einfachen Fingerabdruck. Ulrich Schellenberg, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins, sagte dazu zum Tagesspiegel, der Gesetzgeber müsse "die Verhältnismäßigkeit, sonst kommt bald jemand auf die Idee, Neugeborene auch gleich zu erfassen." Und darum geht es auch, wenn man sich nichts vormacht und man die ganzen Entwicklungen auf dem Gebiet der präventiven Kriminalitätsbekämpfung und Überwachung anschaut. Genauso wie die Videoüberwachung nur Sinn macht, wenn man sie absolut und flächendeckend einsetzt, weil sich ansonsten Personen, die nicht erfasst werden wollen, in die "weißen Flecken" der Überwachungslandschaft verziehen, macht die Erhebung der DNA zum Zweck der Täterermittlung, Abschreckung und Strafverfolgung, der auf die Zukunft ausgerichtet ist, auch nur einen Sinn, wenn man die DNA aller potentiellen Straftäter der Zukunft in seinen Datenbanken speichert. Zwei weitere Artikel zeigen auf, welche Entscheidungen in Wirklichkeit zur Zeit getroffen werden und wie die Perspektive der nahen Zukunft aussieht. Wozu die DNA-Proben und Genomdatenbanken genutzt werden, hat ja bereits Andreas Pfitzmann in seinem unterdrückten Vortrag zum BSI Sicherheitskongress aufgezeigt - mit Sicherheit werden sie aktuell von der Mehrheit der Bevölkerung und Politiker genauso als Science-Fiction und Schwarzmalerei eingeschätzt, wie die Überwachungs- und Kontrollsysteme, auf die man vor zehn, zwanzig Jahre hinwies und mit denen wir heute konfrontiert sind. Am 08. und 11.04.05 stellte der Autor des Artikels Portugal plans a forensic genetic database of its entire population im Newropeans Magazine die Gefahren dar, die sich aus der umfassende Erhebung der DNA und ihrer Speicherung in universalen Datenbanken ergeben und sprach sich für die Nutzung forensischer DNA Datenbanken aus, aber streng limitiert zum Zweck der Strafverfolgung bei eingeschränkter und kontrollierter Nutzung bestimmter DNA Informationen. Im Rahmen des Artikels berichtete der Autor, dass die neugewählte Regierung Portugals ebenfalls die Errichtung einer nationalen DNA Datenbank plane, aber nicht wie zur Zeit in Großbritannien, Deutschland oder den USA noch beschränkt auf DNA-Proben von Straftätern, sondern der gesamten Bevölkerung Portugals. Ich konnte außer den beiden Artikeln keine weiteren Informationen zu diesen Plänen finden, um die Angaben zu verifizieren. Wenn sie stimmen und die Pläne realisiert werden, wäre Portugal damit das erste Land, dass eine universale Datenbank errichtet, in der die DNA-Profile der gesamten Bevölkerung gespeichert werden. Wie der Autor auch noch anmerkt, findet selbst in Portugal bis jetzt keine öffentliche Debatte des Plans statt. Auch in Großbritannien, dem "Heimatland" des genetischen Fingerabdrucks und der forensischen DNA Datenbanken macht man sich ambivalente Gedanken um die Zukunft. Eben jener Sir Alec Jeffreys, der als Pionier oder "Entdecker" der genetischen Profile gilt, plädierte letztens laut des Guardian Artikels Scientist calls for world DNA database nicht nur für die DNA Datenbank der Bevölkerungspopulation eines Landes, sondern gleich der gesamten Weltbevölkerung. Ein Wunschtraum aller Sicherheitspolitiker und -behörden. Als Argumente führte Jeffreys die Beschleunigung der Identifizierung der Opfer des Tsunamis in Asien an, wenn es von jedem Opfer ein DNA Profil gegeben hätte und neue Anwendungen wie das Bezahlen bzw. die Identifizierung per Abgleich des DNA Profils, wenn erst einmal durch neue Chips, auf denen sich ein ganzes Minilabor für DNA Tests befindet, der Abgleich oder "Test" beschleunigt vonstatten gehen wird. Aber man muss Jeffreys auch zugute halten, dass er DNA Datenbanken in den Händen des Staates als äußerst kritisch ansieht. Zu den von ihm genannten Kritikpunkten zählen neue Gesetze in Großbritannien, die es den Behörden erlauben würden, auch die DNA Profile von Personen in die nationale Datenbank einzuspeisen, die sich keines Verbrechens schuldig gemacht hätten, was so weit gehen würde, dass in jeder Polizeistation DNA Proben genommen werden könnten, nur weil man im Rahmen einer polizeilichen Untersuchung auf's Revier gebeten wird. Auch das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an einer Auswertung der DNA Profile zur Feststellung der physischen Erscheinungsform einer Person - ethnische Abstammung, Haar- und Augenfarbe, Körperstatur und Gesichtsgeometrie - sieht Jeffreys als "massiven Eingriff in die genetische Privatsphäre" an. Ein weiteres Manko sieht Jeffreys bei der aktuellen, nationalen DNA Datenbank darin, dass das System der Briten zu vielen Fehlerkennungen produziert. Die Lösung dieses Problems besteht aber laut Jeffreys darin, noch mehr genetische Merkmale zu speichern, um die Eindeutigkeit der Treffer zu erhöhen. Um den Überwachungs- und Kontrollspielraum des Staates über seine Bürger zu beschränken schlägt Jeffreys vor, die DNA Datenbanken unter staatsunabhängiger Verwaltung zu stellen und die DNA Informationen getrennt von den zugehörigen Namen und Adressen zu speichern sowie den Zugriff durch Dritte wie staatlichen Behörden unter strikte Kontrolle zu stellen. Fromme und gute Wünsche des DNA Pioniers, aber welche Regierung und welche Strafverfolgungsbehörde würde sich derzeit auf derartige Reglements einlassen und freiwllig auf die neuen Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten verzichten, die DNA Profile und Datenbanken ganzer Populationen bieten? Auf jeden Fall sollten die kritischen Anmerkungen eines Jeffreys und auch die Ausführungen von Pfitzmann die Öffentlichkeit aufhorchen lassen, wenn es wieder einmal um Herabsetzung von Schwellen bei DNA Tests, der Errichtung irgendwelcher DNA Datenbanken und ihrer transnationalen Verknüpfung geht. Aber wie die Grafik der Umfrage des Tagesspiegels von heute Morgen zeigt, schläft der deutsche Michel weiter: Sunday, March 13. 2005DNA-Proben auch bei Bagatellen
Demnächst wird von jedem Bagatelldelikttäter eine DNA-Probe genommen werden, wenn dieser mehrmals auffällig geworden ist und die Glaskugeln der Kriminalpsychologen aufschimmern lassen, dass er nächste Woche, in einem Jahr, irgendwann eine Straftat von "nicht nur geringfügiger Bedeutung" begehen wird oder in grüner Formulierung eine "gehäufte Begehung von Taten mittlerer Qualität" vorliegt und die Glaskugeln "erhebliche Straftaten" voraussagen. Ob das auch für den Ladendieb um die Ecke, den Quartalsschläger oder mehrmals erkennungsdienstlich behandelte Demonstranten gelten wird, weiß kein Schwein.
Mehr dazu steht im internen Arbeitsentwurf von Bundesjustizministerin Zypries, über den der Tagespiegel berichtet. Ba|ga|tell|de|likt das; -[e]s, -e: Delikt, bei dem die Schuld des Täters gering ist u. kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht
© Duden - Das Fremdwörterbuch, 2001. Thursday, January 27. 2005DNA-Analyse im Bundestag
Gerade hat die 45-minütige Debatte des CDU/CSU Antrags zur Ausweitung der Erhebung des DNA-Fingerabdrucks im Bundestag stattgefunden.
Eine Beratung des Antrags war zuletzt am 19.01.2005 vom Rechtsausschuss des Bundestags mit den Stimmen der SPD, Grünen und der FDP verschoben worden, weshalb die CDU/CSU Fraktion die heutige Debatte nach §62 Abs.2 der Geschäftsordnung erzwungen hatte. Die Gegner des CDU/CSU Antrags hatten argumentiert, die Vorlage wäre unzureichend, sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erhitzten Diskussion um den DNA-Fingerabdruck im Rahmen der Ermittlungen des Moshammerfalles nicht bearbeitet werden und man solle die nächste Innenministerkonferenz im April abwarten. Die CDU/CSU hatte darauf verwiesen, dass der Antrag bereits vor dem Mord an Moshammer gestellt wurde. Schützenhilfe bekam die CDUCSU, wie sollte es auch anders sein, von Innenminister Schily, der den Vorstoß der CDU/CSU vor zwei Jahren zum Anlass nahm, seinerseits einen Gesetzesentwurf anzukündigen, der die standardmäßige Entnahme einer DNA-Probe für den DNA-Fingerabdruck bei allen erkennungsdienstlichen Behandlungen (ED) vorsieht. Das würde zum Beispiel auch die Speicherung von DNA-Fingerabdrücken für Personen bedeuten, die bei Demonstrationen erkennungsdienstlich behandelt werden. Weitere Beispiele finden sich im aktuellen Tätigkeitsbericht des bayerischen Datenschutzbeauftragten. Während sich Justizministerin Zypries für eine Ausweitung der DNA-Analyse mit Ein- und Beschränkungen aussprach, bekam Schily Zuspruch von Bundeskanzler Schröder und eine Arbeitsgruppe der Justizminister hat die Gleichstellung des DNA-Profils mit dem normalen Fingerabdruck befürwortet, was der Position Schilys entspricht. Ihre Genugtuung zur zustimmenden Haltung aus dem Regierungslager hatten daraufhin die CDU/CSU Innenpolitker Norbert Geis, Roland Gewalt und Hartmut Koschyk in der Pressemitteilung Die DNA-Analyse muss endlich umfassend genutzt werden zur heutigen Debatte deutlich zum Ausdruck gebracht. Mit ihrem Antrag und der Nutzung des Moshammerfalls zur Forcierung der Debatte um die Ausweitung der DNA-Analysen hat die CDU/CSU ihr Ziel erreicht. Zwar wird ihr Antrag nicht "die" Vorlage eines Gesetzes und die darin aufgestellten Forderungen 1:1 umgesetzt werden, aber beide wichtigen Ministerien - das Innen- und Justizministerium - werden sich, ermutigt und unterstützt von Bundeskanzler Schröder, um Gesetze oder Gesetzesänderungen bemühen, die eine Ausweitung der DNA-Analysen bringen werden und damit einen weiteren Schritt hin zur präventiven Erhebung von DNA-Proben von jedermann (DNA-Massenscreening) darstellen, die zur Zeit auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. In der Debatte fasste der CDU Abgeordnete Bosbach die Motivation und Position der CDU/CSU mit dem Statement "Wir wollen Deutschland sicherer machen. Wir wollen die Bürger vor Straftaten besser schützen. Der genetische Fingerabdruck ist der Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts" zusammen und wies darauf hin, dass nur 12% aller Beschuldigten erkennungsdienstlich behandelt werden, für die dann auch der DNA-Fingerabdruck in Frage käme. Bundesjustizministerin Zypries kündigte drei Änderungen in Bezug zur DNA-Analyse an. So soll die Abnahme von anonymen DNA-Spuren an Tatorten zukünftig ohne Richtervorbehalt stattfinden können. Ansonsten soll der Richtervorbehalt bestehen bleiben, es sei denn, der Entnahme einer DNA-Probe wird freiwillig zugestimmt. Auch soll die Erhebung und Speicherung des DNA-Profils bei einfachen Straftaten erfolgen, wenn einem Täter eine Negativprognose gestellt wird. Zuguterletzt sollen DNA-Massenscreenings mit richertlicher Anordnung bei erheblichen Straftaten wie Mord und Vergewaltigung zwangsweise durchgeführt werden können. Zur DNA-Analyse bei ED-Behandlungen und mit Blick auf den Moshammerfall wies Zypries wie der FDP Abgeordnete van Essen darauf hin, dass die Erhebung im Rahmen des geltenden Rechts und nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreiche. Dagegen bekräftigte der CSU Abgeordnete Götzer den Willen der CDU/CSU, der Polizei die Durchführung der DNA-Analyse bei allen ED-Behandlungen in Eigenregie und ohne Richtervorbehalt zu ermöglichen, was Innenminister Schily zur Erwiderung veranlasste, dass dies der bayerische Innenminister Beckstein aber anders sehen würde. Petra Pau von der PDS warf der CDU/CSU vor, die Hürden, die das Bundesverfassungsgericht bei der Verwendung der DNA zur Strafermittlung gesetzt hatte, beseitigen zu wollen und zu verharmlosen, dass der DNA-Fingerabdruck mehr Informationen enthalte, als dargestellt. Mit Hinweis auf den von Unternehmen und Versicherungen geäußerten Wunsch, die DNA zu nutzen, forderte Pau, dass die DNA weiterhin so restriktiv behandelt werden müsse wie bisher.
DNA-Analyse im Bundestag Posted by Kai Raven
in Biometrie, DNA, Politik at
10:49
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