Jaja, das Jahr neigt sich dem Ende zu und da möchte man doch den Schreibtisch ordentlich aufgeräumt verlassen. Macht die Bundesregierung auch, wenn sich heute das Kabinett zur letzten Sitzung im Jahr 2006 trifft. Deshalb
noch schnell das Passgesetz ändern, bevor es unter den Weihnachtsbaum geht, damit endlich auch die digitalen Fingerabdrücke im
RFID Chip des Reisepasses gespeichert werden können.
Dazu aus der
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums:
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden, um in deutschen Reisepässen neben dem Lichtbild künftig auch zwei Fingerabdrücke zu speichern.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärte hierzu:
"Konsequente Einbeziehung moderner Informationstechnik in eine moderne Sicherheitsarchitektur - so lautet der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, den wir heute um ein weiteres Stück erfüllt haben (...)
Auf diese Weise dient der Einsatz biometrischer Verfahren dazu, eine missbräuchliche Nutzung deutscher Pässe – etwa durch Terroristen – zu verhindern. Der heutige Beschluss ebnet damit den Weg zur weiteren Stärkung der Inneren Sicherheit" (...)
Die Daten sind gegen unberechtigten Zugriff gesichert und werden nirgendwo anders als im Chip des Passes gespeichert (...)
Alle bislang ausgegebenen Pässe bleiben im Rahmen ihrer Laufzeit gültig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Pässe bereits einen Chip mit Lichtbild aufweisen. Bereits mit einem Chip ausgestattete Pässe werden nicht zusätzlich mit Fingerabdrücken versehen (...)
Die aufenthaltsrechtliche Regelung geht noch einen Schritt weiter und sieht bei Drittstaatsangehörigen darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für den Abgleich der Lichtbilder und Fingerabdrücke mit zentralen Datenbeständen vor (...)
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Anpassungen im Bereich der Kinderreisedokumente. So werden Kinderreisepässe als Dokumente ohne Biometrie statt wie bislang bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Die entstehende Lücke soll dadurch geschlossen werden, dass schon vor Beginn der Ausweispflicht mit 16 Jahren der preiswertere Personalausweis beantragt werden kann.
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Tracked: Dec 20, 20:04