Da Arbeitslose und besonders Hartz IV Empfänger als
beliebte Testobjekte für staatliche Datenschnüffelei und neue Ein- bzw. Übergriffe in Privatssphäre, Grund- und Datenschutzrechte dienen, dürfte gerade für diese Personengruppe der
Ratgeber zu Hartz IV 2006 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von größtem Interesse sein. Der Ratgeber beantwortet auf 31 Seiten ausführlich Fragen wie:
- Muss ich Mithörer dulden?
- Warum muss ich so umfangreiche persönliche Angaben machen?
- Was muss ich beim Ausfüllen des Hauptantrages beachten?
- Welche Fragen muss ich zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beantworten?
- Muss ich Gesundheitsdaten preisgeben?
- Muss ich meine Kontoauszüge vorlegen?
- Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
- Darf die Behörde sich an meine Schuldner- oder Suchtberatungsstelle wenden und Auskünfte über mich einholen?
- Was muss ich meinem Arbeitsvermittler sagen?
- Darf der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende meine Kontendaten abgleichen?
- Sind Kfz-Halter-Abfragen erlaubt?
- Muss ich telefonisch Auskünfte geben?
- Wer darf wann und warum in meine Wohnung?
- Dürfen während des Hausbesuches Fotos angefertigt werden?
- Muss ich meinen Leistungsbescheid im Original an die GEZ senden?
- Muss ich meinen Arbeitslosengeld-II-Bescheid der Krankenkasse vorlegen?
- Wie erfolgt die Verarbeitung meiner Daten?
- Welche Rechte habe ich als Betroffener?
Wie man schon an den Fragestellungen (und den permanenten
Datenschutzskandalen zu
Hartz IV der Vergangenheit) ablesen kann, betrachtet man jetzige Arbeitslose und die es demnächst werden, als "offene Bücher". Da Arbeitslosigkeit jeden immer schneller treffen kann, auch für diejenigen interessant, die noch in "Lohn und Brot" stehen.
Via:
Virtuelles Datenschutzbüro