Und nun lieber Leser gieb fein Acht, die Annette hat Dir 'nen schönen Popanz mitgebracht:
Na das ist mal wieder ein wild zusammengeschusterter Artikel, den uns Annette Ramelsberger in der Süddeutschen mit der
Durchsuchung online feilbietet.
Da heißt es direkt am Anfang:
Den meisten Computernutzern ist es nicht klar: Aber wenn sie im Internet surfen, können Verfassungsschützer oder Polizei online bei ihnen zu Hause auf die Festplatte zugreifen und nachschauen, ob sie strafbare Inhalte dort lagern - zum Beispiel Kinderpornographie oder auch Anleitungen zum Bombenbau.
Natürlich nur, wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt und nachdem ein Richter zugestimmt hat.
Vermutlich wollte die Autorin aussagen, dass Angreifer – wenn man als Internetbenutzer mit einem Betriebssystem online unterwegs ist, dem Wartung und restriktive Einstellungen fehlen, sprich aktuelle Sicherheitsaktualisierungen, eingeschränkte Netzwerkdienste und die Benutzung eingeschränkter Benutzerkonten, jeden Mailanhang ungeprüft öffnet, mit E-Mail Clients arbeitet, die alles mögliche ausführen, mit einem Webbrowser surft, die auch alles ausführen, weil alles aktiviert ist, was nur ein Klickkästchen hat und bei dem man nicht die Kontrollmöglichkeiten einsetzt, die man als Internetnutzer hätte, unsichere Instant Messaging Plattformen nutzt, die spezielle Würmer freudig begrüßen, keinen eigenständigen und gut gewarteten Paketfilter zwischen Rechner und der DSL-Dose pflanzt und dergleichen mehr – von außen nach innen oder von außen nach innen und wieder hinaus, lokale Daten ausspähen können.
Eine Binsenweisheit, die auch für die Angreifer aus BKA, Verfassungsschutz & Co gilt. Denn Angreifer sind sie aus der Sicht eines um die Integrität seines Rechners und den Schutz seiner Daten bemühten Internetnutzers. Wären sie nicht, basierend auf – wie immer demokratisch legitimierten – Rechtsgrundlagen, im Staatsauftrag und mit mal korrekter, mal unkorrekter Richtergenehmigung unterwegs, müsste man sie nach dem EU-Übereinkommen gegen Computerkriminalität oder dem "Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (StrÄndG)" wegsperren. Aber ihr Ansinnen gehört ja zu dem, was "alles an Menschenmöglichem getan werden kann", um die gefühlte Sicherheit in der Bevölkerung vor den Terroristen zu stärken.
Das dabei der konkrete Tatverdacht vielleicht noch für die Internetpolizisten des BKA und der LKAs gilt, aber viel weniger für die Internetagenten der Geheimdienste, geht der Autorin ab. Aber sie macht dem bösen Internet mit seinen verkappten Terroristen mit ihrer pauschalen Übertreibung, dass den Staatsdienern immer und überall alles möglich sei, tüchtig Angst und verarbeitet auch fleißig die Reizworte – Kinderpornografie und Bombenanleitungen – die alle Initiatoren und Befürworter der polizeilich-geheimdienstlichen "Überwachung des Internets" ständig im Munde führen. Sie werden die Worte der Autorin mit Wohlgefallen vernehmen.
Und weiter geht's im Sauseschritt:
Aber haben sich die Behörden erst einmal eingehackt, ist für sie eigentlich alles sichtbar: Die E-Mails, die man bekommen, die Internetseiten, die man angesehen und auch die Dateien, die man angelegt hat. Da muss kein Fahnder mehr einen Computer beschlagnahmen, die Durchsuchung funktioniert online und quasi ferngesteuert.
Oha, wenn die kleinen und großen Netzspione der Behörden also nicht auf den Typus des Internetnutzers stoßen, der das genaue Gegenteil des obigen Netzbürgers darstellt – man mag ihnen fast wünschen, sie hätten wirklich immer mit der Internetvariante der beiden Kofferbombenamateure zu tun, denn ansonsten hätte der ganze Spionagespuk ja gar keinen Sinn – offenbart sich ihnen auf geradezu magische Weise das Gestern und Heute der Browserhistorien, IRC- und IM-Logs, E-Mails und Dateien in ganzer Pracht.
Kein Internetnutzer, der verschlüsselte Dateisysteme einsetzt, die sich – man höre und staune – gar auf einem unixoiden Betriebssystem statt dem Windows-OS, das natürlich alle Terroristen nutzen (müssen), befinden können. Kein Websurfer, der penetrant die vom Browser zwischengespeicherten Cookies, besuchten Links, Saugchroniken und andere Heimlichkeiten elimieren lässt, wenn er genug vom Web hat und der renitent seine E-Mails verschlüsselt, stört das heimliche Stöbern bei Tag und bei Nacht. Das Verbiegen der Pfade zu Mailordnern, Mailboxdateien, Profilverzeichnissen und Ablegen von Briefen, Bildern und Voicemails in verschlüsselte Container und Partitionen kommt selbstverständlich auch nicht gegen die Fernsteuerung der gesteuerten Fahnder an.
Aber oh Schreck, wie man flugs darauf erfährt,
soll nun auch das Bundeskriminalamt (BKA) in großem Maß dürfen, was die Kollegen in den Ländern längst tun.
Was tun sie denn? Die Antwort folgt:
Die Polizeien der Länder betreiben diese Art der Fahndung schon lange: Sie schleichen sich zum Beispiel in Internetforen ein, wo Kinderpornohändler miteinander kommunizieren oder legen im Internet Köder aus für Täter, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Auch der Bundesverfassungsschutz ist bei der Internetrecherche eifrig zugange. Die Experten nennen das "Offensive Nutzung Internet", abgekürzt ONI.
Jaja, sie nennen es auch vulgär "Internetstreife", "Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD)" oder bald auch "Internet Monitoring und Analysestelle (IMAS)". Aber sie sollen eben jetzt das dürfen, was die Kollegen noch nicht durften, aber bald alle dürfen sollen. Der Ingo, der Wolf, hat es mit seinem neuen Verfassungsschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen schon eingeritten und der Schäuble noch draufgesattelt. Das es noch einen Unterschied gibt – den es nach Meinung der Wölfe nicht mehr gibt – zwischen verdeckter Recherche im öffentlichen Internet und verdecktem Einbruch in private Rechner (sollte er denn gelingen), den man an dieser Stelle auch hätte erwähnen können...geschenkt.
Und so schließen wir für dieses Mal gnädig den Vorhang und warten auf den Originaltext des "Programms für die Stärkung der inneren Sicherheit" des Bundesinnenministers, auf dem der Artikel der Süddeutschen basiert.
Wer sich von den werten Lesern noch fragen sollte, worüber da alles die Rede ist und die bequemen Links vermisst – fasst es als kleines Addventsrätsel auf und begebt Euch doch mal auf die spannende Quest durch dieses Weblog und die der Blogroll. Der heilige Gral bleibt Euch versagt, dafür vielleicht so manch neuer Gedanke, bittere Erkenntnis und Antrieb zum Handeln nicht.
Siehe dazu auch:
Schieflage -
Schäuble & Co. sind eine Gefahr für die Gesellschaft
Ingo Wolf -
Plenarrede von Innenminister Dr. Ingo Wolf anl. der 2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vom 07.12.2006
Surveillance Studies -
…und immer mal wieder das InternetJürgen Kuri -
Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutzgulli -
Grüne Welle für staatlich organisierten HausfriedensbruchTagesspiegel -
Die Ermittler surfen mitFlorian Rötzer -
Lauschangriff auf Festplatten
Christian Rath -
Die Polizei als Hacker
Burks -
Viren und Trojaner vom BKA?
Z A F -
Jetzt den Bundestrojaner herunterladen
Da meint man, dass die Redakteure der Zeit heute einen schlechten Tag haben und plötzlich liest man im Rabenhorst so etwas. Ich bin gerade am überlegen ob ich die geplanten Überwachungsmöglichkeiten oder diese absolut hirnrissige ...
Tracked: Dec 08, 00:19
Der Internetspion auf dem heimischen PC wird uns noch länger beschäftigen. Die Frankfurter Rundschau berichtet in Polizei als Hacker beschäftigt die Juristen, dass über die Beschwerde von Generalbundesanwältin Monika Harms gegen den Beschluss des Ermittl
Tracked: Dec 18, 00:13