Soso. Da war also das Haus von Bundesjustizministerin Zypries fleißig und hat einen
Referentenentwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung den Bundesressorts zugeleitet, der auch Passagen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung enthält.
Zu den Ressorts werden u. a. das Bundesfinanzministerium zählen, dass sich mit den Kosten befassen werden muss, die dem Bund (also uns, den Überwachten) durch die Vorratsspeicherung entstehen und mit den Entschädigungszahlungen für die ITK-Provider, die an sie gehen, wenn sie die Daten für die Behörden aufbereiten, sowie das Bundesinnenministerium, das ja selbst eine
Gesetzesvorlage zur Vorratsdatenspeicherung in der Schublade haben soll und peinlich darauf achten wird, dass der Entwurf aus dem Hause Zypries nicht zu harmlos ausfällt.
Sollte die Ministerin wirklich auf ein
Amt beim Bundesverfassungsgericht schielen, wird sie schon aus Eigeninteresse darauf achten, dauernd den Begriff der "Verfassungskonformität" bezüglich der Vorratsdatenspeicherung im Munde zu führen.
Große Konflikte düften dennoch nicht entstehen, hat man doch zusammen mit dem Bundesinnenminister in Brüssel an einem Tisch gesessen, wenn es um die Vorratsdatenspeicherung im Rat der Justiz- und Innenminister ging und in
Geheimgesprächen mit den ITK-Providern bezüglich der Vorratdatenspeicherung vorgetastet.
Neben einigen Verbesserungen hinsichtlich der Beachtung des Richtervorbehalts, der Beschränkung der Lauschangriffe und dem Schutz von
Berufsgeheimnisträgern (wohlweislich in abgeschwächter Form für Rechtsanwälte und Journalisten, denn man lernt schnell aus Affären um den BND und el-Masri), zu dem das Ministerium ja durch Bundesverfassungsgerichtsbeschlüsse und eindeutige Studien gezwungen werden musste, heißt es zur Vorratsdatenspeicherung unter Punkt 4 der
Pressemitteilung:
Umsetzung europäischer Vorgaben
- Die EU-Richtlinie zur so genannten "Vorratsdatenspeicherung" soll entsprechend den Vorgaben des Deutschen Bundestages mit einer Speicherungsfrist von sechs Monaten umgesetzt und die Verwendung der gespeicherten Daten auf Strafverfolgungszwecke begrenzt werden. Zu speichern sein werden die näheren Umstände der Telekommunikation, d. h. wer mit wem, wann und – bei der Mobilfunktelefonie – von wo aus telekommuniziert hat; hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen sowie – bei der Mobilfunktelefonie – die Standorte bei Beginn der Mobilfunkverbindung. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden. Aus dem Bereich des Internets sind nur Daten über den Internetzugang sowie über E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie erfasst. Kommunikationsinhalte dürfen auch hier nicht gespeichert werden. Im Übrigen müssen die genannten Daten – anders als in der Regel nach geltendem Recht – auch dann gespeichert werden, wenn sie nicht für die Gebührenabrechnung benötigt werden, wie dies bei Pauschaltarifen (Flatrates) der Fall ist. Für die internetbezogenen Daten sieht der Entwurf im Einklang mit europäischen Vorgaben allerdings einen Aufschub der Speicherungspflicht bis 15. März 2009 vor.
- Die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität werden umgesetzt. Dadurch kann der Computer- und Internetkriminalität noch wirksamer begegnet werden. So wird bei den Regelungen über die Durchsuchung klargestellt, dass diese sich auch auf vorgefundene Computer und mit diesen verbundene Speichermedien (z. B. externe Server), zu denen der Besitzer des Computers zugangsberechtigt ist, erstrecken darf.
Für die Legitimation der Vorratsdatenspeicherung und ihrer Aktivitäten verdreht und verzerrt Zypries, wo es nur geht. Das fängt schon in der Pressemitteilung an, wo entgegen der teilweise ablehnenden Haltung der Oppositionsparteien der gesamte Bundestag in die Mitverantwortung genommen wird und selbstverständlich unterschlagen wird, dass einstmals der gesamte Bundestag sich gegen die Vorratsspeicherung ausgesprochen hat. Da ist auch kein Wort zu einem
Gutachten des Wissenschaftsdienstes des Bundestags zu hören, das die Legitimität und Verfassungskonformität der Vorratsdatenspeicherung in Zweifel gezogen hatte. Auch, dass das
erwähnte MPI Gutachten "belegt, dass dieses [verdeckte] Ermittlungsinstrument erfolgreich und unverzichtbar ist", ist eine Zypries'sche Interpretation, die unterschlägt, dass in dem Gutachten von schweren Mängeln die Rede war, die sich u. a. auf die Berichtspflichten und die mangelhafte Ausübung des Richtervorbehalts bezog.
Weitere Propaganda, die auch nicht vor der Verdrehung geltenden Telekommunikationsrechts und dem Inhalt der EU-Direktive Halt macht, kann man in der Heise-Meldung
Zypries stellt Entwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung vor und der Pressemitteilung
Zypries treibt verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung voran des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nachlesen. Man kann sich zur Erinnerung auch
Zypries im O-Ton zur Vorratsdatenspeicherung anhören (wenn die Bundestagsleute nicht an den Links herumgepfuscht haben).
Wie man selbst nachlesen kann, geht es bei der Vorratsdatenspeicherung längst nicht nur um die Daten und die Kommunikation von Terroristen und Schwerstkriminellen.
Jedem, der die
Beschlagnahmeaktionen gegen Tor Nodes verfolgt hat, sollte die besondere Erwähnung von "externen Servern" schwer zu denken geben. Damit fängt es an. Nach der geplanten
Ächtung von "Hackertools" werden nicht nur Internetkriminelle, sondern auch die "Hackerterroristen" verstärkt mit der Vorratsdatenspeicherung unter die Lupe genommen werden, die Zielpersonen und
das Umfeld der "Kontaktpersonen", die sich in der gemeinsamen Anti-Terror-Datei ansammeln werden, dürften eh als Freiwild für die Profilanalyse durch Auswertung der bevorrateten Daten gelten.
Die
Ausweitung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und der Landespolizei- und geheimdienstgesetze oder die Sympathie, die man im Hause Zypries
Auskunftansprüchen von Rechteinhabern entgegenbringt, lassen erahnen, dass sich damit langfristig der Pool der Leute, auf deren gespeicherten Daten man zugreifen will, noch längst nicht erschöpft.
Nicht nur in dieser Hinsicht stellt die Vorratsspeicherung der Verkehrsdaten – sollte sie erfolgreich in Deutschland und Europa installiert werden – einen Dammbruch dar, der den Generalverdacht zum Gesetz erhebt. Sie ist auch der Dammbruch für die viel weitergehende Vorratsspeicherung der Inhaltsdaten, dich sich in einem weiteren Schritt an die Verkehrdatenspeicherung anhängen lässt, wenn die dazu nötigen Ereignisse zur Gefährdung der Nationalen und Internationalen Sicherheit eintreten und die dazu passende Propaganda gefunden wird.
Damit dieser Dammbruch nicht Realität wird, kann sich die Bundesregierung und die EU auf Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung gefasst machen und Datenschutzorgansiationen wie die
Humanistische Union werden bis zum Ende nicht in ihren Anstrengungen nachlassen, die Öffentlichkeit, die Parlamentarier und die Medien zu informieren, wobei Letztere schon
aus eigenen Interessen (s. o.) verstärkt ihrer Pflicht nachkommen sollten, zur Vorratsdatenspeicherung zu berichten und vor allem über die eigenen Verbände Druck auf die politischen Entscheidungsträger auszuüben, wovon noch nicht viel zu merken war.
Dennoch kann man nicht die Augen davor verschließen, dass im Herbst 2007 der bereits begonnene Dammbruch für die politischen Entscheidungsträger und Interessengruppierungen erfolgreich abgewickelt werden könnte – den wackeren Streitern des Arbeitskreises, der verbündeten Organisatonen und dem vereinzelten Geschrei in den Weblogs und Zeitungen zum Trotz. Wird alles durchgewunken und abgesegnet, kann sich der Einzelne nur noch mit Mitteln des technischen Datenschutzes behelfen, die auch Bestandteil meiner ernstgemeinten "Kontakthinweise" sind und immer weniger von ihrem paranoiden Charakter verlieren, der ihnen zum Teil beigemessen wird:
Kontakthinweise
E-Mail
Wegen Data-Mining Programmen und der Überwachungsbefugnisse für Geheimdienste & Strafverfolgungsbehörden werden E-Mails, deren Inhalt privater, vertraulicher oder nach Meinung des Empfängers sensitiver Natur sind und nicht mit
OpenPGP verschlüsselt wurden, ggf. nicht beantwortet.
Wegen der
Vorratsspeicherung von Internet-Verkehrsdaten erfolgt ggf. die Beantwortung von E-Mails und die Kontaktaufnahme per E-Mail über
Remailer.
Instant Messaging
Es wird ausschließlich das
Jabber Protokoll verwendet. Für einmalige Anfragen oder Anmerkungen bitte E-Mail und
kein Jabber verwenden. Einmalige Jabber Nachrichten sind ohne vorherige Autorisierung möglich.
Als Client wird
Psi mit OpenPGP Verschlüsselung per
GnuPG und mobil
Miranda mit
OTR Verschlüsselung eingesetzt. Psi ist über die Ressoucenkennung
psi/athome und Miranda über
miranda/mobile zu erkennen.
Die Verbindung zum Jabberserver erfolgt mit
TLS / SSL Verschlüsselung und
Routing über
Tor.
Auf Jabber-Nachrichten, deren Inhalt privater, vertraulicher oder nach Meinung des Empfängers sensitiver Natur sind und nicht mit OpenPGP bzw. OTR verschlüsselt wurden, erfolgt ohne weitere Benachrichtigung des Absenders keine Reaktion.
Voice-over-IP
Es ist ausschließlich SIP / RTP basierte VoIP Kommunikation mit
Zfone Verschlüsselung möglich. Da der Softphoneclient nicht permanent aktiv ist, ggf. vorher kurzer Hinweis per E-Mail oder Jabber.
Mobil- und Festnetztelefonie
Die Kommunikation per Handy ist nicht möglich, Festnetztelefonate ggf. nach vorheriger E-Mail Kontaktaufnahme.
Wie man am Inhalt der aktuellen Kontakthinweise ablesen kann, würde die Vorratsspeicherung der Verkehrsdaten (und Inhaltsdaten) greifen...wenn der Staat Verschlüsselung und Anonymisierungstechniken verbieten oder zumindest stark reglementieren würde und könnte und bei allen Bürgern, die auf den technischen Daten-Selbstschutz verzichten, der ihnen möglich wäre.
Bei den eigentlichen Adressaten, gegen die sich die von Zypries, Schäuble und den Innen- und Justiministern aller anderen Staaten propagierte Vorratsdatenspeicherung richten sollte – den Kriminellen und Terroristen – wird sie wirkungslos verpuffen, wenn sie nicht so unbedarft das Internet zur Kommunikation nutzen, wie es zur Zeit die Mehrheit der Bürger und Netizens macht.
Warum mich schon seit dem Spielen mit dem Stick die Sicherung der dort gespeicherten Daten umtreibt – nicht nur bei Verlust eines Sticks, sondern gerade auch beim Einstecken in fremde Windowsrechner – reißt die tagesschau in dem Beitrag Hackin
Tracked: Nov 11, 11:18
Wie bereits Netzpolitik in Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verfügbar hinwies, ist der Referentenentwurf des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlini
Tracked: Nov 15, 17:44
Wie die Süddeutsche heute in Staatsanwaltschaft belauschte Journalisten berichtet, wurde nicht nur die Anwaltskanzlei von el-Masris Anwalt Gnjidic und Gnjidic selbst auf Veranlassung der Münchner Staatsanwaltschaft abgehört, sondern insbesondere auch die
Tracked: Dec 06, 07:23