Anlässlich der Beratungen des
Entwurfs zum neuen Verfassungschutzgesetz NRW im Innenausschuss des Landtags legte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf in der Pressemitteilung
Schärfere Überwachung von Terroristen nach.
Zur Frage der Kontrolle und Zweckbindung der neuen Befugnisse für den Landesverfassungsschutz heißt es in der Pressemitteilung:
Diese [Befugnisse gegenüber inländischen Extremisten] dürften aber nur in den Fällen genutzt werden, in denen von den Betroffenen eine schwerwiegende Gefahr ausgehe. Die Kompetenzen erstreckten sich nicht auf andere rechts- oder linksextremistische Organisationen, solange sie keine schweren Gewalttaten planen und durchführen.
Die neuen Auskunftsrechte unterliegen einer strengen rechtlichen Kontrolle. Die vom NRW-Landtag eingesetzte unabhängige G-10-Kommission muss vorab und in jedem Einzelfall zustimmen. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtags muss ebenfalls unterrichtet werden.
Wie effektiv der Kontroll-Spielraum der angesprochenen Institutionen ist, zeigen uns jüngst die Vorfälle um el-Masri, Kurnaz, die langsam in Vergessenheit geratende BND-Spitzelaffäre gegen Journalisten, die CIA-Flüge und die bis jetzt im Dunkeln stattfindenden Einsätze der "Special Forces" Variante der Bundeswehr namens "Kommando Spezialkräfte". Die schwammige Kategorie der "schwerwiegenden Gefahr", die zuallererst die Geheimdienste selbst vergeben (bevor sie in die Anti-Terror-Datenbanken einfließt) und die Ausdehnung auf allerlei "extremistische" Organisationen sind wenig beruhigend.
Neben den üblichen Begründungen, auf die Computer "potentieller Terroristen" heimlich zugreifen zu müssen, um unverschlüsselte Chatlogs, E-Mails oder die abgefragten Websites auszulesen und auf die "neuen Kommunikationsstrategien des internationalen islamistischen Terrorismus zu reagieren" heißt es in der Pressemitteilung noch:
"Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden", betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. "Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt", erläuterte der Innenminister.
Um den Computer einer Zielperson bildet sich also nach Meinung des Innenministers eine Blase, die ein Loch in den "Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung" stanzt, in die der Verfassungsschutz eigentlich nach Belieben eindringen könnte. Auch wenn der Verfassungsschutz zusätzlich keine Wanzen oder Minikameras anbringt, um nach den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts optische und akustische Aufklärung zu betreiben, stellt entgegen der Behauptung des Innenministers das heimliche Eindringen in eine Wohnung natürlich eine Verletzung des geschützten Wohnraumes dar. Inwiefern E-Mails, Im-Chats und VoIP Calls privater Natur ebenso geschützt sind wie Gespräche mit Personen des engen, privaten Umfeldes oder mit bestimmten Funktionen wie z. B. einem Rechtsanwalt, die zum Kernbereich gehören, ist auch noch die Frage.