War natürlich klar, dass einer der CDU / CSU Herolde des Bundesinnenministers und der Innenpolitik
nachtrötet, was der Chef bereits im Land
verkündet und vom Bundesverteidigungsminister
heftigst erträumt wird:
Der Einsatz der Bundeswehr im Innern bleibt langfristig ein wichtiges Ziel.
Bislang wäre der Schutz ziviler Objekte durch Soldaten mit Polizeibefugnis nur möglich, wenn ein Terroranschlag oder eine große Katastrophe schon eingetreten wäre. Sollte ein vorbeugender Einsatz einmal notwendig werden, würde sich dies bitter rächen.
Wir brauchen eine Grundgesetzänderung, damit Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei von einer Landesregierung angefordert werden können.
Ach ja? Heißt das jetzt, weil wir uns im "Bündnisfall" und permanent in einem "terroristischen Gefahrenraum" befinden, dass zu jeder Zeit und sowieso "vorbeugend" überall die Bundeswehrsoldaten im Inland aufmarschieren sollen? Aber was hat denn Dr. Hans-Peter Uhl zur Polizei und deren Kapazitäten zu sagen?
Die Polizei schiebt seither einen riesigen Überstundenberg vor sich her. Die für die Verbrechensbekämpfung benötigte Polizei kann in Zeiten knapper Kassen nicht kostenintensive Personalressourcen für Extremfälle bereithalten, wenn hierfür eine geeignete Organisation wie die Bundeswehr zur Verfügung steht.
Aha, also wünscht der Herr Uhl einen dauerhaften Ersatz von Polizeikräften durch abkommandierte Bundeswehrsoldaten, um aus unserem Präventionsstaat einen militaristischen Überwachungsstaat zu machen.
Und demnächst kommt dann die Ausrufung des Notstandes oder Kriegsrechts?
Neben dem
Trennungsgebot für Geheimdienste und Polizeibehörden gibt es ein zweites Trennungsgebot, das aus den gleichen historischen Erfahrungen und mit den gleichen Zielsetzungen zu Recht in der Bundesrepublik Deutschland aufrecht erhalten wird und das ist das Trennungsgebot zwischen dem Militär und den Polizeibehörden, Herr Uhl. Und sagen Sie das auch ihrem Chef.
Wir wollen keine Soldaten und Panzer in unseren Städten, vor unseren Häusern, in unseren Straßen oder vor dem nächsten Einkaufszentrum.
Siehe auch: ddp -
Regierung will Einsatz der Bundeswehr im Innern ermöglichen:
Im Streit um den Einsatz der Bundeswehr im Innern kommt die Bundesregierung einer Einigung angeblich näher. Nach Informationen der "Welt am Sonntag" haben sich die Fachleute der beteiligten Ministerien für Inneres, Justiz und Verteidigung darauf geeinigt, das Grundgesetz zu ändern. So solle Artikel 35 so ergänzt werden, dass die Bundeswehr auch militärische Mittel einsetzen darf, wenn sie die Polizei unterstützt. Dies war ihr im Rahmen der Amtshilfe bislang verboten.
Die zweite Änderung betreffe Artikel 87 a Absatz 2 der Verfassung. Dort heißt es bislang: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt". In der Neufassung soll nun nach "außer zur Verteidigung" der Passus "und zur unmittelbaren Abwehr von Angriffen auf die Grundlagen des Gemeinwesens" eingefügt werden. Mit diesen Änderungen solle der Einsatz der Armee zur Abwehr terroristischer Angriffe auch im Innern zumindest teilweise ermöglicht werden, schreibt die Zeitung.
Umstritten sei, ob auch Artikel 87 a Absatz 3 geändert werden soll. Hierbei gehe es darum, die Streitkräfte auch dann zum Schutz ziviler Objekte einsetzen zu dürfen, wenn es keinen Verteidigungs- oder Spannungsfall gibt. Damit wäre der Einsatz von Soldaten etwa zur Bewachung von Fußballstadien möglich.
Zum Sicherheitsgefühl, das auch im letzten periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung einen eigenen Stellenwert eingeräumt bekam, weil die faktische Sicherheit 2004 und 2005 gestiegen ist. Das "Sicherheitsgefühl" wird dennoch von immer mehr Polit
Tracked: Nov 19, 19:46