In dem
Beschluss der Richterin Anna Diggs Taylor wird das Terrorist Surveillance Program (TSP), das von der NSA aufgrund einer geheimen Anordnung von Präsident Bush seit 2001 durchgeführt wird, um internationale Kommunikation von US-Bürgern abzuhören, für verfassungswidrig erklärt.
Auch wenn es sich "nur" um ein Landesgericht des Bundesstaates Michigan handelt und die US-Regierung mit Sicherheit den weitereren Gang durch die Instanzen bis hin zum obersten Bundesgerichtshof unternehmen wird, erhält das Urteil große Beachtung, weil es der erste Beschluss ist, in dem sich ein Gericht gegen die US-Regierung wendet und eines der NSA Abhörprogramme für illegal erklärt, gegen die zahlreiche Gerichtsverfahren in den USA anhängig sind. Außerdem wird es auch auf die Gerichtsverfahren gegen AT&T ausstrahlen, die u. a. von der EFF angestrengt wurden und gesammelt vor dem Gericht in San Francisco verhandelt werden. In ihrem Urteil stellte die Richterin fest, dass die Anordnung von Bush und das TSP der NSA gegegen den ersten und vierten Verfassungszusatz, den Grundsatz der Gewaltenteilung und die gesetzlichen Grenzen der Befugnisse des US-Präsidenten auch und gerade im Kriegsfall verstoßen.
Der vierte Verfassungszusatz verbietet das unverhältnismäßige und unbegründete Abhören ohne richterliche Genehmigungen und konkrete Benennung der Personen und Orte, die von Abhörmaßnahmen betroffen sind. Die Außnahmen von dieser Regel werden u. a. im FISA Gesetz des U. S. Kongresses definiert, die es z. B. erlauben, bei Gefahr im Verzug sofort zu handeln und später die richterliche Genehmigung des FISA Gerichts einzuholen, eher allgemeine Begründungen zu verwenden und eine Abhörmaßnahme bis zum Maximum von 90 Tagen zu verlängern.
Wie es im Beschluss heißt, wurde das TSP jedoch bis heute über fünf Jahre hinweg durchgeführt und nicht nur über drei Monate, ohne Einschaltung des FISA Gerichts und als Programm, das allgemein alle US-Bürger mit ausländischer Kommunikation betrifft und nicht konkret einzelne Personen benennt, geschweige denn dies begründen würde.
Der erste Verfassungszusatz legt fest, dass vom U. S. Kongress als alleiniger Gesetzgebungsgewalt kein Gesetz ausgehen soll, dass dazu angelegt ist, freie Meinungsäußerung und freie Rede zu behindern, wozu auch Gesetze zählen, die eine unkontrollierte und breite Anwendung von Durchsuchungen und Abhörmaßnahmen definieren würden.
Unter den Klägern befinden sich neben der ACLU u. a. auch Greenpeace, eine Vereinigung amerikanischer Strafverteidiger, der Journalist James Bamford, der einige Bücher über die NSA verfasst hat und eine Organisation für amerkanisch-islamische Beziehungen, also Gruppierungen und Personen, die direkt oder indirekt aufgrund ihrer Arbeitsschwerpunkte Auslandskommunikation mit Personen und Organisationen im Nahen Osten unterhalten oder Personen vertreten, die sich in ihrer Meinung nicht auf gleicher Linie mit den Positionen der US-Regierung befinden und deshalb durch ein generelles Abhörprogramm wie dem TSP auch in der Ausübung ihres Rechts auf freier Meinungsäußerung und Kommunikation eingeschränkt werden.
Hinzu kommt, dass ein Programm wie das TSP auch eine Einschränkung der Arbeitsgrundlagen darstellt, wenn Mitarbeiter der Organisationen, Klienten oder Informanten "abspringen", weil sie befürchten, im Sog des TSP auch zu Verdächtigen zu werden.
Zur Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung weist der Beschluss auf den verfassungsmäßigen Grundsatz hin, dass alle Gesetzgebungsgewalt vom U. S. Kongress ausgeht und die ausübende Gewalt des Präsidenten in einem bestimmten Verhältnis zur Gewalt des Kongresses steht:
Wenn der Präsident gemäß eines Gesetzes des Kongresses handelt, das eine bestimmte Autorisation oder Aufforderung an den Präsidenten enthält, sind seine Machtbefugnisse am größten. Wen er handelt, ohne das eine gesetzliche Grundlage seitens des Kongresses existiert, bewegt er sich in einer Grauzone, in der er sich aber an den Befugnissen orientieren muss, die ihm die Verfassung unabhängig von der Gesetzgebung des Kongresses zubilligt. Handelt er jedoch zu einer bestimmten Sachlage gegen den ausdrücklichen Willen des Kongresses, sind seine Machtbefugnisse am geringsten und werden durch seine eigenen, verfassungsgemäßen Machtbefugnisse abzüglich der Gesetzgebungsgewalt des Kongresses zur Sachlage legitimiert und beschränkt.
Da sich aber im FISA Gesetz der Wille des Kongresses ausdrückt, das TSP eine Verletzung des FISA Gesetzes darstellt bzw. ein Programm wie das TSP nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage des Kongresses hätte durchgeführt werden können und das Recht, auch geheime Anordnungen und Autorisationen zu erlassen, den Präsidenten nicht dazu ermächtigt, als Gesetzgeber aufzutreten, hat der US-Präsident mit den Anordnungen und Autorisationen zum TSP fundamental gegen die Prinzipien der Gewaltenteilung verstoßen.
In engem Zusammenhang damit steht die Kernthese der US-Regierung, der Kongress selbst habe dem Präsidenten nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in seiner Eigenschaft als Oberkommandierenden der Streitkräfte die Befugnis zu allen Maßnahmen zur Terrorabwehr erteilt, die auch Programme wie das TSP umfassen. Tatsächlich hatte der Kongress am 18. September 2001 die "Autorisation zur Ausübung militärischer Gewalt" erlassen, die auch im Beschluss zitiert wird:
Das der Präsident dazu autorisiert ist, alle notwendige und angemessene [militärische] Gewalt gegen die Nationen, Organisationen oder Personen einzusetzen, die er als diejenigen ausgemacht hat, welche die terroristischen Angriffe am 11. September 2001 geplant, angeordnet, begangen oder unterstützt haben und gegen diejenigen, die solchen Organisationen und Personen Unterschlupf gewährten, um jede zukünftigen Akte des internationalen Terrorismus solcher Nationen, Organisationen und Personen gegen die Vereinigten Staaten zu verhindern.
Der Beschluss merkt dazu an, dass in der Autorisation mit keinem Wort von Geheimdiensten und Überwachungsmaßnahmen die Rede ist – wobei man dazu sagen muss, dass etliche Geheimdienste wie die DIA oder die INSCOM Verbände im US-Militär angesiedelt sind und die gleichen Verbände Einrichtungen der NSA unterhalten – weshalb wohl auch die US-Regierung den Standpunkt vertritt, die Anwendung geheimdienstlicher Maßnahmen wie das NSA TSP Programm wäre von der Autorisation gedeckt.
Aber wie der Beschluss weiter anmerkt, hat der Kongress die elektronische Überwachung gegen US-Bürger allein aufgrund des FISA Gesetzes (und Title III des Omnibus Crime Control and Safe Streets Act) legitimiert, mit der Voraussetzung richterlicher Genehmigungen, deren limitierte Ausnahmen laut Richterin Taylor nicht anwendbar sind und sich auch im Falle einer Kriegserklärung durch den U. S. Kongress höchstens über fünfzehn Tage nach einer Kriegserklärung erstrecken dürfen und nicht ohne richterliche Kontrolle über fünf Jahre wie im Fall des TSP. Außerdem könne eine generelle Position wie die Autorisation keine Gesetze wie das FISA, in denen detailliert und sehr spezifisch Überwachungsvoraussetzungen geregelt werden, außer Kraft setzen.
So ist also nachvollziehbar, warum Richterin Taylor das Handeln von Präsident Bush und das TSP für illegal erklärt und die Einstellung des TSP gefordert hatte.
Für die US-Regierung hat sich trotz des Urteils nichts geändert – zumal ihr der erwähnte Instanzenweg offen steht – und beharrt, wie
Aussagen des Justizministers Gonzales und des White House Pressesprechers Tony Snow zeigen, weiter auf den gleichen Standpunkten, die Tayler für nichtig erklärte.
Schützenhilfe erhalten beide von Republikanern wie dem Vorsitzenden des Geheimdienstausschusses des U. S. Senats, Pete Hoekstra,
für den es "enttäuschend ist, dass es eine Richterin auf sich nimmt, Amerika in Kriegszeiten zu entwaffnen"
wo doch "die sehr reale Bedrohung durch radikale Islamisten jedes Werkzeug erfordert, dass uns zur Verfügung steht..."
Wer sich auch verstärkt Gedanken über den letztendlichen Ausgang der Verfahren und Taylors Urteil macht, dürfte Vizepräsident Cheney und Senator Specter sein, die ein Gesetz zur nachträglichen und zukünftigen Legitmierung von Programmen wie dem TSP in der Pipeline haben.
Darüber hinaus sind die Verfahren gegen AT&T, die NSA und die US-Regierung in den USA ein Lehrstück, das jedem drastisch vor Augen führt, wie schwierig es ist, einschneidende Überwachungsmaßnahmen und -gesetze wieder abzuschaffen oder auf ein legales und ausgewogenes Maß zurückzuführen, wenn sie erst einmal von Regierungen in die Tat umgesetzt wurden.
Während Gegenargumente, Kritik und Thesenpapiere regelmäßig an den Betonköpfen der Sicherheits- und Innenpolitiker abprallen, scheinen wie so oft die Gerichte die letzten und effizienten Barrieren zu sein, um ausuferndes Sicherheits- und Kontrolldenken einzuschränken.
Siehe auch: ACLU -
The Challenge to Illegal NSA Spying
Während bereits zwei Gerichte das von Bush initiierte "Terrorist Surveillance Program" (TSP) und die damit verbundenen, geheimen NSA Abhörprogramme für verfassungswidrig erklärt haben und Bush zur Zeit im U. S. Kongress die Werbetour zur Unterstützung sei
Tracked: Sep 14, 10:09