Der stellvertretende Vorsitzende der CDU / CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, der auch schon mal gerne Bundesinnenminister
werden wollte und immer wieder zu vernehmen ist, wenn es um die Ausweitung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden und Geheimdienste geht, hat zusammen mit Bayerns Innenminister Beckstein in Sachen Toll Collect einen Vorstoß unternommen, der zum Ziel hat, die Datenschutzbestimmungen aufzuweichen und langfristig abzuschaffen, die bei der Errichtung des Toll Collect Systems Bedingung waren und verhindern sollten, dass über Toll Collect Bewegungsprofile und Rasterfahndungen erstellt und durchgeführt werden können.
Dazu benutzen beide in ihrer
Presseerklärung den Hinweis auf den Mörder zweier Frauen, hinter dem sich ein LKW-Fahrer verbergen könnte und die Fahrerflucht eines LKW-Fahrers, der einen Parkwächter überfahren hatte, um die Forderung nach Aufhebung der Zweckbindung des Toll Collect Systems – d. h. Toll Collect ist für die Mauterhebung dar und nicht zur Überwachung – und einem Zugriffsrecht der Sicherheitsbehörden auf Toll Collect Daten zu erheben, die gemäß der Salamitaktik vorerst nur für schwere Straftaten gelten sollen. Dazu Beckstein, der behauptet, es gehe ihm nicht um Bagatelldelikte, leichtere und mittlere Kriminalität:
"Im Gesetz muss verankert sein, dass bei Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie bei Gefahren für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit einer Person im Rahmen einer Abwägungsentscheidung Mautdaten genutzt werden können."
Was Beckstein hier nicht aufzählt, aber mit Sicherheit auch im Hinterstübchen hat, ist die Verwendung der Kameras und Kennzeichenerkennungssysteme der Toll Collect Brücken zur präventiven Kriminalitätsbekämpfung und zur "Abwendung von Bedrohungen, die die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnten", sprich letztendlich die Erfassung und Speicherung der Daten zu allen Fahrzeugen, inklusive aller PKWs, auf Vorrat, auf die alle Sicherheitsbehörden permanent Zugriff erhalten können. Entweder, indem man die erfassten und gespeicherten Kennzeichnen mit einem zur Kenntnis gebrachten Kennzeichen nachträglich abgleicht oder in der präventiven Variante, wenn ein vorliegendes Kennzeichen in das Toll Collect System eingespeist würde, um dann mit den gerade erfassten Kennzeichen abgeglichen zu werden.
Das scheint auch Johann Bizer, stellvertretender Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, zu befürchten, der im Artikel
Beckstein: Toll-Collect-Daten für Polizeiaufgaben einsetzen meint, dass der Beckstein / Bosbach Vorstoß nur den Beginn der völligen Auflösung der Zweckbindung des Toll Collect Systems darstellt, die Bundesinnenminister Schäuble den Innenministern im November 2005 versprochen hatte.
Längst plant man ja in einigen Bundesländern die Ausweitung des Toll Collect Systems auf Bundesstraßen und Beckstein hatte erst kürzlich für die Einbindung der PKWs in das Toll Collect System
plädiert. Es wäre naiv davon auszugehen, den Becksteins und Schäubles gehe es nur darum, die Brummis zu erfassen, die versuchen der Autobahnmaut zu entgehen, indem sie auf Bundesstraßen ausweichen oder zusätzliche Einnahmen zur Straßenerhaltung und gegen den "Tanktourismus" zu kassieren.
Bosbach wiederum positioniert populistisch die Opfer von Hinterbliebenen und diffamiert in Anlehnung an die Schily'sche "Datenschutz ist Täterschutz" Maxime die Kritik der Datenschützer, um seine Ziele zu erreichen und Beckstein zu unterstützen:
"Die derzeitige Regelung im Autobahnmautgesetz, die die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden selbst bei schweren Straftaten nicht erlaubt, muss schnellstens geändert werden. Wie soll man den Hinterbliebenen eines Mordopfers erklären, dass die bei Toll Collect gesammelten Daten zwar gegen Mautpreller genutzt werden dürfen, nicht aber gegen flüchtige Verbrecher. Hier muss überzogener Datenschutz auf ein wirklich notwendiges Maß zurückgeführt werden."
Siehe auch:
Heise News -
LKW-Maut: Erneut Fahndung mit Mautdaten gefordert
Netzzeitung -
Wiefelspütz will Kriminelle mit Mautdaten jagen
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz -
Nutzung von Mautdaten zur StrafverfolgungAus der Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten Dr. Karl Michael Betzl:
Der Umfang staatlicher Überwachungsmaßnahmen und -befugnisse ist in den letzten Jahren stetig gewachsen (z.B. Wohnungs-, Telefon- und Videoüberwachung, Kennzeichenerkennung, Kontenabfragen). "Jede technische Neuerung hat zwangsläufig irgendwelche Datenspuren zur Folge, auf deren Nutzung sich alle möglichen Begehrlichkeiten richten und es gibt immer einen spektakulären Kriminalfall, der sich gerade mit diesen speziellen Daten leichter aufklären ließe", so Betzl. Es hat sich auch gezeigt, dass der Anwendungsbereich von Eingriffsbefugnissen, die zunächst mit dem Schutz vor besonders schwerwiegenden Bedrohungen begründet wurden, später erheblich erweitert wurde. Die Forderungen des Innenministers, die für die Öffentlichkeit vordergründig auf Mordfälle gestützt werden, zielen in Wirklichkeit auf eine Vielzahl von Straftaten, auch auf Vergehen (Straftaten von erheblicher Bedeutung) ab. Die Gefahr einer weiteren Relativierung der Eingriffsschwelle bis hin zu Verkehrsordnungswidrigkeiten ist nicht von der Hand zu weisen. "Dieser Eilmarsch in den Überwachungsstaat darf im Interesse der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Bürger von staatlicher Überwachung nicht Realität werden," warnt Betzl.
So so, Bosbach und Beckstein hat man nur vorgeschickt, weil das Bundesinnenministerium vermutlich schon seit November 2005 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in der Schublade hatte, der jetzt mit dem passenden Aufhänger durchgepeitscht werden kann - die tagesschau schreibt über den Gesetzentwurf des Innenministeriums in
Fahndung per Maut noch in diesem Jahr.
Vor etwa zwei Monaten hatte ich spekuliert, man könnte ja die Mautbrücken auch zur Überwachung einsetzen. Manchmal wünsche ich mir wirklich, ich würde mich irren. Das ich das ganze für totalen Blödsinn halte, stand ja damals schon fest. Jetzt bin ich woh
Tracked: Aug 04, 11:05