Das
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, das die Koalition am Mittwoch beschließen wird, ist noch nicht das Ende der Fahnenstange – da lagert noch mehr in den Schubladen des Innenministeriums, wie gesagt – Salamitaktik...
Die Bundesregierung wird in gesonderten Gesetzen die Terrorismusbekämpfung weiter wesentlich fortentwickeln (Gemeinsame Dateien von Polizeien und Nachrichtendiensten; Präventivkompetenzen für BKA). Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz beschränkt sich im Wesentlichen auf die Evaluierungskonsequenzen. Daneben werden jedoch weitere kleinere Verbesserungen integriert, für die ein gesondertes Gesetzesvorhaben nicht sinnvoll wäre.
Aus den
Informationen zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, in dem das Bundesinnenministerium und Innenminister wie Beckstein ihre Perspektive der notwendigen
Verlängerung und Ausweitung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes darstellen.
Wir brauchen die nach den Anschlägen des 11. September 2001 geschaffenen Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden weiterhin, denn die terroristische Bedrohung ist seither leider nicht geringer geworden. Der Terrorismus ist eine fortdauernde Bedrohung. Deshalb ist es erforderlich, dass wir unser Instrumentarium fortentwickeln. Um den Kurs eines dauerhaft hohen Fahndungs- und Ermittlungsdrucks in Deutschland erfolgreich fortführen zu können, ist das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz erforderlich.
Schäuble bei der
gemeinsamen Bilanz zur WM mit Beckstein.
Im angesprochenen
Evaluierungsbericht, der Schäuble als eine Argumentationsgrundlage dient, heißt es, "die Angaben des Berichts gelten jeweils zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2004" und in den Informationen: "Diese Regelungen sind über mehrere Jahre evaluiert worden, zum einen durch die Bundesregierung, bei den sensiblen Auskunftsregelungen und zum
Einsatz des sog. IMSI-Catchers zudem durch das Parlamentarische Kontrollgremium". D. h. die Evaluierung umfasst gerade mal die ersten drei Jahre und stammt zum größten Teil aus dem Ministerium, das selbst die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse betreibt. Selbstverständlich fließen bei der Bewertung der angeblichen Notwendigkeiten die letzten Geheimdienstskandale nicht ein. Genauso wenig Berichte und Positionen von Datenschutzbeauftragten und der Umstand, dass die bestehenden (und ausgeweiteten) Befugnisse zum Teil überhaupt nicht angewendet wurden und wenn, dann nur in geringem "maßvoll-zurückhaltendem" Umfang. Die "fortdauernde Bedrohung" die von "geistigen Brandstiftern" in Deutschland als Teil eines diffusen "Bedrohungsraumes" ausgeht, reicht mittlerweile, um die Ausweitung der Überwachung um ihrer selbst Willen durchzusetzen.
Golem berichtet in Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Anonymisierungs-Server und Heise in Anonymisierungsserver bei Razzia beschlagnahmt über die Beschlagnahme von Serverfestplatten im Rahmen einer Ermittlung zum Kinderpornografiehandel, auf denen die Miete
Tracked: Sep 08, 22:20
Soso. Da war also das Haus von Bundesjustizministerin Zypries fleißig und hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung den Bundesressorts zugeleitet, der auch Passagen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung enthält.
Tracked: Nov 09, 17:37
Warum überrascht mich die heute veröffentlichte "Grundsatzrede" Gesamtstaatliche Sicherheit aus Sicht der Bundesregierung von Bundesinnenminister Schäuble im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Gesamtstaatliche Sicherheit" nicht? Weil er sie bereits in minima
Tracked: Dec 13, 17:36