Während die FDP auf Bundesebene über Parteitagsbeschlüsse (z. B. zur Datenvorratsspeicherung), Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht (z. B. zur Wohnraumüberwachung) und kritischen Anfragen an die Bundesregierung (z. B. zu RFID und Personalsausweis) ihr Profil als "Büergerrechtspartei" schärft und damit auch sinnvolle und zweckmäßige Ergebnisse und Aufklärung erzielt, sieht es anders aus, wenn man, wie in NRW, an der Regierung beteiligt ist.
So ließ heute der Innenminister von Nordrhein-Westfalen
Ingo Wolf, Mitglied der FDP, der Bevölkerung von NRW per Pressemitteilung
NRW informiert Bürger über Einsatz geheimer Mittel des Verfassungsschutzes ausrichten:
"In Zukunft will Nordrhein-Westfalen betroffene Bürger über den Einsatz aller geheimdienstlichen Mittel informieren, sobald diese beendet sind und keine Sicherheitsinteressen dagegen sprechen. Diese Verpflichtung stärkt die Abwehrrechte jedes Einzelnen"
Das ist zwar eigentlich rechtlich eh vorgeschrieben, wurde in der Vergangenheit – was z. B. durchgeführte Telekommunikatiosüberwachungsmaßnahmen betrifft – das eine oder andere Mal versäumt, wie u. a. das
Gutachten zur "Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO" des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht 2003 feststellte.
Was aber viel entscheidender ist: Parallel zur geplanten
Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes im Herbst, plant Wolf eine Änderung des
Landesverfassungsschutzgesetzes mit dem Ziel, die Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes gegenüber Banken und Telekommunikationsunternehmen bis 2009 zu verlängern und die Befugnisse des Verfassungsschutzes auf das verdeckte Eindringen in fremde Computer und die nachrichtendienstliche Überwachung von Websites zu erweitern.
Kennzeichen des islamistischen Terrorismus seien nicht nur seine Grausamkeit und Unberechenbarkeit, sondern auch das internationale Netzwerk, das ihn unterstütze. Wolf: "Immer häufiger werden heute sogar über das Internet Anschlagsziele vorgeschlagen, Logistik verkauft, telefoniert und Cyber-Angriffe gestartet. Auch inländische Extremisten nutzen das Internet als Propagandamittel und Aktionsforum. Gegenüber dieser technischen Veränderung darf der Verfassungsschutz nicht blind sein." Um auch einen derartigen elektronischen Austausch beobachten zu können, müsse die derzeitige Befugnis des Verfassungsschutzes konkretisiert werden. Ausdrücklich sollen deshalb der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über das Internet und die Beobachtung von extremistischen Homepages in das Gesetz mit aufgenommen werden. "Selbstverständlich legen wir bei unserem Handeln einen strengen rechtsstaatlichen Maßstab an und legen bei all dem Wert auf eine wirksame parlamentarische Kontrolle", betonte Wolf. Ein Eingriff in den geschützten Wohnraum sei mit einer solchen Maßnahme nicht verbunden.
Da auch von VoIP und "Aktionsforen" die Rede ist und Wolf das Hacking (die Installation von lokalen Keyloggern u. a. scheint ja kein Mittel zu sein, wenn man Wolfs Ausführung folgt, ein Eingriff in den geschützten Wohnraum wäre nicht Gegenstand) und das Monitoring von Websites nur als Beispiele nennt, während er allgemein von einer "Konkretisierung der Befugnis spricht", darf angenommen werden, dass neben den angeführten Beispielen z. B. auch das Überwachen von VoIP Verbindungen, Chats und Instant Messaging Kommunikation dazu zählt. Die gewonnenen Informationen sollen dann "zukünftig elektronisch über eine gemeinsame Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern und nicht mehr über den Postweg" ausgetauscht werden.
Die Begründungen laut Wolf: Eine diffuse "islamistische Bedrohung" von außen, eine diffuse innere Bedrohung durch "home-grown terrorists" , d. h. Staatsbürgern, die in ihren eigenen Heimatländern "terroristischen Bestrebungen" nachgehen und das Internet als Plattform für Terroristen, die das Internet als "Propagandamittel", "Aktionsforum" und allgemein zum "elektronischen Austausch" nutzen, was alles eine Anpassung und Modernisierung des Verfassungsschutzes erfordere, um dem technischen Fortschritt zu folgen.
Die SPD-Opposition in NRW wiederum meldet sich ablehnend lautstark zu Wort, während sie auf Bundesebene kräftig bei der Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse für die deutschen Geheimdienste mitmischt.
Siehe auch:
de.internet.com:
NRW: Geheimdienst soll Lizenz zum Hacken erhalten
Heise:
Opposition kritisiert geplantes NRW-Verfassungsschutzgesetz
TAZ-NRW:
In schlechter Verfassung
Nachtrag:
Turkey Curse hat den
Entwurf beim Landtag NRW
ermittelt. Daraus ein paar der markantesten Änderungen bzw. Erweiterungen:
§ 5
Befugnisse
(2) Die Verfassungsschutzbehörde darf nach Maßgabe des § 7 zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden:
2. Observation, bei sicherheitsgefährdenden, geheimdienstlichen Tätigkeiten oder Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 von erheblicher Bedeutung auch mit
besonderen, für Observationszwecke bestimmte technischen Mitteln; Observationen, die länger als einen Monat ununterbrochen andauern, bedürfen der Genehmigung durch den Leiter der Verfassungsschutzbehörde.
Vorheriger Wortlaut:
2. Observation
11.
heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. Soweit solche Maßnahmen einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darstellen bzw. in Art und Schwere diesem gleichkommen, ist dieser nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz zulässig;
Vorheriger Wortlaut:
Keiner, da neu
(3) Mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene personenbezogene Daten sind zu kennzeichnen und den Personen, zu denen diese Informationen erfasst wurden, nach Beendigung der Maßnahme mitzuteilen.
Einer Mitteilung bedarf
es nicht, wenn
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Benachrichtigung zu besorgen ist,
- durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Offenlegung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist,
- die Benachrichtigung die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder
- die Daten oder die Tatsache der Verarbeitung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheimgehalten werden müssen,
- eine der unter 1-4 genannten Voraussetzungen auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch vorliegt und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft vorliegen wird.
Vorheriger Wortlaut:
Keiner, da neu
§ 8
Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten in schriftlichen oder elektronischen Akten und in zur Person geführten Dateien verarbeiten,
Vorheriger Wortlaut:
(1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten in Akten und Dateien verarbeiten,
(4) der Zugriff auf personenbezogene Daten in elektronischen Sachakten ist zu protokollieren. In elektronischen Sachakten gespeicherte personenbezogene Daten dürfen nach Löschung der zur Person geführten Dateien nicht für
Aufgaben nach § 3 Abs. 2 verwandt oder an andere Behörden übermittelt werden. Solche Daten dürfen nicht elektronisch recherchierbar sein.
Vorheriger Wortlaut:
Keiner, da neu
§ 13
Gemeinsame Dateien
Die Verfassungsschutzbehörde ist befugt, personenbezogene Daten in
gemeinsamen Dateien mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und anderen Sicherheitsbehörden zu verarbeiten, wenn besondere bundesrechtliche oder landesrechtliche Vorschriften Anlass, Umfang und sonstige datenschutzrechtliche Anforderungen regeln.
Vorheriger Wortlaut:
Bundesgesetzliche Vorschriften über die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bleiben unberührt.
Man beachte neben den bereits oben angeschnittenen Punkten die bewußt schwammig gehaltenen Formulierungen wie "besondere...bestimmte Mittel" oder "sonstiges Aufklären...". Auch die Erweiterung des Begriffs "Observation", die ja auch in Abgrenzung zum Einsatz invasiverer Techniken als Mittel der ersten Wahl diente. So sieht die Konkretisierung eines Innenministers aus. Man beachte die Konkretisierung der Informationspflichten nach Beendigung einer Überwachungsmaßnahme, die faktisch jederzeit durch die Vielzahl an Ausnahmen ausgehebelt werden kann. Im Zweifelsfall wird man niemals davon erfahren, dass man überwacht wurde. Und man beachte den Passus zu den gemeinsamen Dateien, die eine informationstechnische Aufweichung, wenn nicht Beseitigung der Trennung zwischen Verfassungschutz und allen Polizeibehörden darstellt.
Nachtrag - Siehe auch:
Telepolis -
Der Verfassungsschutz soll "Emails auf Festplatten" lesen dürfen [01.09.2006]
Innenministerium NRW -
Pressemitteilung Sicherheitslage in NRW nach den versuchten Anschlägen" [31.08.2006]
Auszug:
Internationale terroristische Netzwerke und auch inländische Terroristen nutzen das Internet und die elektronische Kommunikation zunehmend zur Propaganda und für logistische Zwecke. Die Beobachtung von Internetseiten, Chats und auch das Eindringen in Rechnersysteme ist daher ein notwendiges Instrumentarium für einen wirksamen Verfassungsschutz.
(...)
Benjamin Franklin hat einmal gesagt (Zitat): "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." (Zitatende)
Wir brauchen deshalb eine sehr ausgewogene Balance von Freiheit und Sicherheit. Es geht nicht darum, überzogene Forderungen zu erfüllen, sondern das zu tun, was notwendig und fachlich sinnvoll ist. Ich versichere Ihnen, diese Landesregierung tut alles, was notwendig ist, um den Herausforderungen des internationalen Terrorismus zu begegnen.
Innenministerium NRW -
Rede von Innenminister Dr. Ingo Wolf anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NRW" [31.08.2006]
Auszug:
Zu dieser offensiven Internetbeobachtung gehört neben der Beobachtung von Homepages auch das Lesen von e-mails auf Festplatten. Als verantwortlicher Innenminister möchte ich für die Sicherheit unseres Landes wissen, welche Extremisten sich Anleitungen zum Bombenbauen aus dem Internet ziehen und wer in verdeckten Chatrooms über geeignete Anschlagsziele diskutiert.
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