In der Schweiz spielen sich in Sachen
behördlicher Datenschutzaufsicht und
Informationsfreiheit die gleichen Vorgänge ab wie in Deutschland, wenn man sich den gestrigen NZZ Artikel
Datenschutz am Anschlag durchliest.
Datenschutzbeauftragten werden dringend benötigte Stellen und Mittel verweigert, die man brauchen würde, um dem gewachsenen Kontrollaufgaben noch gerecht werden zu können, während der Ausbau der Befugnisse für Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten
weiter voranschreitet, Forderungen und Änderungsvorschläge der Datenschutzbeuaftragte verhallen bei den politisch Verantwortlichen ungehört – wenn man sie nicht im "Krieg gegen den Terror" direkt als Beschützer von Kriminellen diffamiert.
Damit wäre ich bei einer grundsätzlichen Problematik, die uns im laufenden Jahr massiv beschäftigen wird. Uns werden derzeit auf allen Gebieten neue Aufsichtsbereiche zugewiesen, ohne dass die nötigen personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Den Bereich des Öffentlichkeitsgesetzes habe ich bereits erwähnt. Es kommen weitere hinzu:
Allein im Bereiche Polizei/Staatsschutz sind mit Schengen, Eurodac, Interpol und der gestiegenen Aktivität der Staatsschutzorgane neue Aufsichtsgebiete hinzugekommen, die, soll es nicht nur bei einer Alibiaufsicht bleiben, auch personalintensive Kontrollen erfordern. Im Zusammenhang mit der Abstimmung über Schengen/Dublin habe ich grundsätzlich den Standpunkt vertreten, dass diese Abkommen aus Sicht des Datenschutzes nur solange
vertretbar seien, als gleichzeitig eine wirkungsvolle Aufsicht vorgesehen werde. Heute muss ich feststellen, dass man dies offensichtlich nicht will.
Unsere Aufsichtsaufgaben haben aber nicht nur auf diesen Gebieten massiv zugenommen. Stichwort e-Gov-Projekte, Gesundheit, neue Technologien, Probleme im Zusammenhang mit globalisierten Datenflüssen usw. Es besteht angesichts dieser Entwicklung die akute Gefahr, dass wir nicht alle im Gesetz vorgesehen Aufgaben vollumfänglich erfüllen können.
Ich habe deshalb beschlossen im Blick auf das kommende Jahr sämtliche unserer Aktivitäten unter die Lupe zu nehmen und werde im Rahmen einer rigiden Verzichtsplanung festlegen, in welchen Bereichen ich mit gutem Gewissen meine Aufgaben noch wahrnehmen kann.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass es aber umgekehrt überhaupt kein Problem ist, beim DAP neue Stellen zu schaffen: Mit grossem Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass unter dem Stichwort Terrorismusbekämpfung 2006, Medienberichten zufolge, hiefür bereits 20 Stellen bewilligt worden sind und im Rahmen von BWIS II ab 2007 weitere 40 Stellen hinzukommen sollen. Nicht einmal für diese sich ausdehnenden Staatsschutzaktivitäten wurde zusätzliches Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt, sodass ich ganz klar festhalten muss, dass bereits heute auf diesem Gebiet eine wirkungsvolle Kontrolle nicht mehr garantiert werden kann!
Eigenössischer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür,
Pressekonferenz am 03. Juli 2006
Das in der Schweiz am 1. Juli in Kraft gesetzte
Öffentlichkeitsgesetz (das Pendant zum Informationsfreiheitsgesetz) gerät wie hier zum Feigenblatt, weil es zahlreiche Ausnahmen gibt, die verhindern, dass wirklich relevante Informationen an die Öffentlichkeit gelangen und Bürger von der Wahrnehmung des Gesetzes durch das Inrechnungstellung der Informationsauskunft abgeschreckt werden, so dass die
Wirksamkeit derartiger Gesetze gering ist.
Plattformen wie die befreiten Dokumente in
Deutschland und in der
Schweiz sind zwar deshalb umso wichtiger, aber ob sie sich aufgrund der Kosten auch mit Inhalt füllen werden, steht auf einem anderen Blatt. Weitere Behinderungen könnten die befreiten Dokumente und die Informationsfreiheitsgesetze erfahren, wenn sich in den europäischen Staaten eine ähnliche
Geheimhaltungspolitik abzeichnen würde wie in den USA, die zwar das Freedom of Information Gesetz (FOIA) schon lange kennt, wo aber im Hintergrund die Klassifizierungen von Dokumenten zunehmen, um sie dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen.
Fazit: Der "demokratische Rechtsstaat" im "Kampf gegen den Terror" fährt die Grundrechte auf ein absolutes Minimum herunter und wahrt nur noch den Anschein, ihm ginge es auch um ihren Schutz. Parallel zur Erosion der Grundrechte und dem Ausbau personeller, rechtlicher und technischer Überwachungsressourcen betreibt man folgerichtig die Amputation der Strukturen, die der Kontrolle und dem Machtausgleich dienen sollten. Das alles ganz demokratisch über Abstimmungen, Gesetze und Verordnungen. Ein Überwachungsstaat ist nicht mehr wie bei Orwell notwendigerweise an ein Einparteiensystem, eine relativ kleine Gruppe von Machthabern oder einen einzelnen
Big Brother gebunden. Das ich so einen Beitrag verfassen kann und eine Institution wie das Bundesverfassungsgericht einige Maßnahmen wenigstens einschränkt, zeigt aber, dass es noch nicht zu spät ist und unser Staat (und auch die Schweiz) noch demokratische, rechtstaatliche Merkmale aufweist.
Via: Christoph per Jabber.
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