Wie die Bundesregierung heute in einer
Antwort auf eine
Anfrage der Linken
mitteilte, genießen die biometrischen Daten des
ePass im Ausland weniger Schutz als zum Beispiel Kundendaten, die von US-Unternehmen in den USA verarbeitet werden und die gewillt sind, EU-Datenschutzrecht nach dem
Safe Harbour Prinzip anzuwenden.
Wie die Bundesregierung lapidar zur Antwort gab, ist allein das Datenschutzrecht des jeweiligen Drittstaates ausschlaggebend für Speicherung und Weiterverarbeitung. Das heißt, wenn das "jeweilige Drittland" meint, dass biometrische Daten von Ausländern weniger schützenswert sind als die der eigenen Bürger, steht der Speicherung und Weiterverwendung in Datenbanken von Sicherheitsbehörden oder in CCTV-Netzen nichts im Wege.
Was anderes hätte ich auch nicht erwartet bzw. befürchtet. Eigentlich müsste es gerade für diese persönlichen Daten Safe Harbour Abkommen geben, die – wenn schon – dann nur alleine zur Identifizierung zum Zeitpunkt und am Ort des Grenzübertritts abgeglichen und zeitlich begrenzt während der Verarbeitung zwischengespeichert werden dürften. Beruhigend erklärte die Bundesregierung auch zum Problem der Falscherkennung, dass "
die Genauigkeit durch technologische Fortentwicklung der Erkennungsalgorithmen für die im ePass gesetzten Merkmale 'Gesicht' und 'Fingerabdruck' ständig erhöht werde". Nicht so beruhigend, wenn man sich nicht sicher sein kann, in welche biometrische Datenbank und Identifizierungssysteme im Ausland die eigenen Daten gewandert sind, um dann vielleicht fälschlicherweise als Terrorist identifiziert zu werden, weil das dortige System doch seine Macken hat. Wie man ja aus London weiß, kann das schnell zum Tod führen.
Wenigstens ein Detail zur "globalen Sicherheitshülle", die US-Heimatschutzminister Chertoff vor anderthalb Jahren ankündigte, offenbarte heute der Direktor des US-VISIT Programms Robert Mocny auf einer internationalen Konferenz zu Biometrie und Ethik. Lau
Tracked: Nov 29, 23:51