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Monday, June 21. 2004
In den USA versucht zur Zeit das Pentagon, für Agenten seiner Geheimdienste, insbesondere der Defense Intelligence Agency (DIA), mehr Rechte für inländische HUMINT (Human Intelligence) Operationen, d . h. zum Ausspionieren von US Bürgern und Ausländern, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in den USA aufhalten, innerhalb der USA zu erhalten. Nach dem Vietnamkrieg und der aufgedeckten Spionage gegen US Bürger, die sich in der Antikriegsbewegung engagierten, wurde in der amerikanischen Version des Datenschutzgesetzes, dem Privacy Act, 1974 eine Bestimmung aufgenommen, die den meisten US Behörden und Geheimdiensten vorschrieb, sich bei der Befragung von US Bürgern auszuweisen und den Zweck der Informationsbeschaffung anzugeben. Verdeckte Operationen innerhalb der USA durch Agenten der militärischen Geheimdienste sind nur erlaubt, wenn es sich um eine direkte Bedrohung gegen militärische Einrichtungen handelt. Das Pentagon hat nun erreicht, dass in dem noch nicht verabschiedeten Intelligence Authorization Act für das Jahr 2005, der die Genehmigung finanzieller Mittel und Änderungen für Geheimdienstmaßnahmen festlegt - und oft als Sammelbecken für andernorts nicht genehmigte Gesetze dient, der neue Abschnitt 502 eingebracht wurde, der verdeckte Operationen gegen US Bürger durch Agenten der militärischen Geheimdienste von der Vorschrift des Privacy Acts ausnimmt und damit wieder den Zustand herstellt, wie er während des Vietnamkrieges bestand. SEC. 502. DEFENSE INTELLIGENCE EXEMPTION FROM CERTAIN PRIVACY ACT REQUIREMENTS.
Section 552a(e)(3) of title 5, United States Code, shall not apply with respect to the collection of information by intelligence personnel of the Department of Defense who are authorized by the Secretary of Defense to collect intelligence from human sources. Agenten der DIA könnten dann wieder genauso wie der CIA im Inland operieren. Nach Bekanntgabe erntete der Abschnitt des Gesetzesentwurfs im Kongress teilweise Widerstand, findet sich aber in der Fassung des Senats, die vom Komitee des Senats für Geheimdienstangelenheiten mit der Empfehlung der Verabschiedung genehmigt wurde. Interessant ist, das gleichzeitig das U. S. Kommando der US Streitkräfte für den Bereich USA und Kanada USNORTHCOM gerade ein Geheimdienstzentrum für 29 Millionen US$ in Colorado bauen läßt - nach Aussage des Pentagons nur zur Analyse und Verknüpfung der Datenbestände mit den Datenbanken der anderen Geheimdienste. Ein anderes Gesetz, das zur Zeit im Komitee für Justizangelegenheiten des Kongresses beraten wird und ebenfalls in den Intelligence Authorization Act einfliessen soll, wenn es nach Mitgliedern des Geheimdienstkomitees des Kongresses geht, der Anti-Terrorism Intelligence Tools Improvement Act, enthält Bestimmungen, die aus dem Entwurf des Patriot Act II stammen, den Justizminister Ashcroft als Erweiterung des Patriot Act durchsetzen wollte, der aber abgeschmettert wurde, nachdem die US Bürgerrechtsorganisation Center for Public Integrity den Entwurf ans Tageslicht gebracht hatte. Nach der jetzt gültigen Fassung des Patriot Act benötigt das FBI keine richterliche Genehmigung mehr, um z. B. alle Aufzeichnungen zu einem Kunden eines ISPs, einer Telefongesellschaft oder Bibliothek anzufordern, sondern stellt ein Ersuchen zur Nationalen Sicherheit aus mit dem Inhalt, dass die Aufzeichnungen aus Gründen einer Untersuchung für die Nationale Sicherheit benötigt werden, wobei kein spezifischen Angaben zu den Daten oder der Person gemacht werden müssen. Das Ganze ist noch mit einer Geheimhaltungsklausel versehen, die es den Empfängern untersagt, dazu irgendetwas gegenüber einem Dritten zu äußern. Der neue, "alte" Gesetzesentwurf vesieht diese Regelung mit einer zusätzlichen Drohung, dass derjenige, der wissentlich gegen die Geheimhaltungsklausel verstößt, bis zu einem Jahr ins Gefängnis wandert und derjenige, der dagen verstößt, um die Untersuchungen zu behindern, für bis zu fünf Jahre inhaftiert werden kann. Man kann sich vorstellen, dass damit die Rate der augedeckten, illegalen Geheimdienstoperationen sinken und es parallel den Betroffenen und ihren Vertretern erschwert würde, gegen Überwachungen vorzugehen oder überhaupt in Erfahrung zu bringen, dassgeheimdienstliche Maßnahmen laufen. Eine weitere Bestimmung macht Schluß mit der Praxis, dass Geheimdienstoperationen gegen Person oder Gruppierungen nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) (der u. a. auch ein FISA Gericht ermöglicht, das im Geheimen tagt) erfolgen, wenn es sich um Ausländer handelt, die im Auftrag einer fremden Regierung oder Terrororganisation operieren, denn mit der neuen Regelung würde dies auch erlaubt sein, wenn man annimmt (oder behauptet), das die Zielobjekte in den internationalen Terrorismus verwickelt sind, es aber keine Indizien gibt, dass eine direkte Verbindung zu einer Regierung oder Terrororganisation existiert - bleibt den Geheimdiensten oder der US Regierung nur noch zu tun, die jeweilige Organisation oder NGO als dem terroristischen Umfeld zugehörig zu definieren, um eine Überwachung und Ausspionierung ihrer Mitglieder in die Wege zu leiten, Organisationen etwa, die sich vielleicht zu intensiv und kritisch mit dem Schicksal der Talibankämpfer (wenn es denn nun welche sind) auf Guantanamo beschäftigen. Und mit so einem Polizeistaat intensiviert man die Zusammenarbeit für den "Krieg gegen den Terror" oder händigt Flugpassagierdaten aus. Fehlt nur noch, dass weitere EU-Datenbanken wie die EU-Datenbank gegen den Terror, von der Quintessenz berichtet, diesem System angeschlossen werden und man sich in Europa und Deutschland mal wieder ein Beispiel an den Machenschaften in den USA nimmt.
Siehe dazu: Cryptome: Proposed Homeland Spying by Defense DeptWIRED: Pentagon Seeks U.S. Spy PowersWIRED: The Son of Patriot Act Also Rises
Friday, June 11. 2004
Wie man ja gehört hat, sieht die Bundesregierung keinen Anlass über die Gefahren von RFID für den Datenschutz nachzudenken.
Ein gutes Beispiel, das dem nicht so ist und das man auch im Zusammenhang mit dem Maut-System und den kommenden digitalen Personalausweisen betrachten sollte, zeigt der Beitrag RFID-enabled license plates to identify UK vehicles bei RFIDNews auf. Dort geht es nicht um passive RFID-Transponder in Warenetiketten, die man im Zentimeterabstand an RFID-Lesern vorbeiführen muss, sondern um die aktiven UHF RFID-Transponder i-Q Tag mit großer Reichweite der Firma Identec Solutions, die von dem Autokennzeichenhersteller Hills Numberplates Ltd. in Autokennzeichen verbaut werden, den sogenannten "e-plates".  Aktiver i-Q UHF RFID Chip.
Damit wird eine Überwachung und Erfassung von Autokennzeichen per Videokameras, über die auch in Deutschland heftig nachgedacht wird, überflüssig.
Wie es in dem Artikel heißt, kann eine große Anzahl der in den i-Q RFID Chips gespeichertem Identifikationsdaten simultan von einem RFID-Leser bis zu einer PKW-Geschwindigkeit von 320km/h auf eine Entfernung von 100 Metern(!) ausgelesen werden. Die kleinere Variante i-D Tag kommt immerhin schon auf 6 Meter.
 Aktiver i-D UHF RFID Chip.
Die RFID-Leser, entweder in festen Stationen (siehe Maut-Brücken) installiert oder mobil in Handgeräten oder in Überwachungswagen, übertragen die Daten in Realzeit in eine zentrale Datenbank, wo sie mit den Daten des Fahrzeughalters abgeglichen werden, die mit dem Identifikatioscode des Chips abgeglichen werden. Der Identifikationscode ist wiederum in der Fahrzeugdatenbank des britischen Transportministeriums registriert. Versucht man das Kennzeichen zu entfernen oder zu manipulieren, sendet der Chip ein Alarmsignal aus.
In sum, e-Plate offers a range of services aimed at providing customer benefits as well as operational efficiencies:
- Vehicle Identification (static or in movement)
- Vehicle Localisation based on detecting reader
- Security - Access Control
- Fraudulent Vehicle Detection
- Special Vehicle Recognition
- Payment for Services through integration with other 3rd party service providers(parking, toll charging, fuelling, car wash etc. )
- Customer Relationship services
- Integration with Public and private sector systems, e.g. (Access control, fleet/yard management, law enforcement etc. )
Von der e-plates Website
So und nun stellen wir uns "'ne Dampfmaschin'" vor, denken an das Netz an Maut-Brücken, in die ähnliche RFID-Lesestationen eingebaut werden können, an RFID-Leser, die an gleicher Stelle angebracht werden könnten, wo schon die Videoüberwachungskameras installiert sind, an RFID-Chips, deren Leistung und Miniaturisierung bei sinkenden Preisen sich ebenso erhöhen wird wie die bekannten Computerchips und an den Digitalen Personalausweis, der eines Tages auch so einen aktiven Chip in sich tragen könnte. Lassen wir dann noch die Sprüche a la "die Chips sind viel zu teuer", "die haben ja nur eine geringe Reichweite", "das dient doch nur der Effizienz der Warenwirtschaft" beiseite – wer sieht dann immer noch nicht, das damit das absolute Tracking- und Lokalisierungsüberwachungsnetzwerk enstehen könnte. Will die Bundesregierung keinen Anlass sehen oder wartet sie schon darauf, das solche Systeme einsatzbereit werden?
Tuesday, June 8. 2004
Bereits im November 2003 hatte u. a. der Verein zur Förderung des bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoebuD e. V.) ein Positionspapier zur kommenden, weltweiten Nutzung von RFID Chips herausgegeben, das auf die Gefahren für den Datenschutz hinwies, einen Prinzipienkatalog für die Hersteller und Anwender der RFID Technik aufstellte und für ein generelles und gesetzliches Verbot bestimmter RFID Anwendungen plädierte.
Nun hat die Gesellschaft für Informatik (GI) laut der Quintessenz q/depesche Sachverständige warnen vor Überwachung der Bevölkerung durch RFID-Chips heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die mit einem Dokument verbunden ist, das Hintergründe und die Gefahrenpotentiale der RFID Technik thematisiert. Inhalt und Tenor der Mitteilungen decken sich in großen Teilen mit dem Positionspapier und den Kritikpunkten, die von Datenschützern seit geraumer Zeit geäußert werden.
In ihren Hintergrundinformationen zu RFID heißt es dann u. a. auch:
"...angesichts der mit Hilfe von Transpondern erstellbaren personalisierten Einkaufs-, Nutzungs-, Verhaltens- und Bewegungsprofile betont die GI das Recht des Individuums z.B. darauf, nicht in Geschäften und nach dem Kauf eines Gegenstands weiter verfolgt zu werden, wenn Transponder in Waren wie in Kleidungsstücke (Blusen, Hosen, Unterhosen, ...) oder Geldscheine eingewebt ('smart labels' oder 'smart tags') oder in Schlüssel oder Dosen integriert sind. Die mit den Transpondern möglichen Datenerhebungen sind nach § 86 TKG unzulässig, sofern die Inhalte nicht ausdrücklich für den Empfänger bestimmt sind...
Der elektronische Produktcode ermöglicht es, dass jeder einzelne Gegenstand auf der Erde seine eigene, einzigartige ID bekommt. Der Gebrauch von einzigartigen ID-Nummern könnte zur Errichtung eines globalen Registrierungssystems führen, in dem jedes physische Objekt identifiziert und auf seinen Käufer oder Besitzer zum Zeitpunkt eines Kaufs oder einer Übergabe zurückgeführt werden kann. Der Einsatz von RFID erfordert die Errichtung großer Datenbanken, die die individuellen Daten eines Etiketts enthalten. Diese Datensammlungen könnten mit Personenidentifikationsdaten verbunden werden (...) Wenn persönliche Identität mit einer RFID-Etikettennummer verbunden wird, können Personen verfolgt und Bewegungs- und andere Profile von ihnen erstellt werden - ohne dass dieser Erfassungsvorgang von den Betroffenen bemerkt wird. Zum Beispiel könnte mit einem an einem Schuh angebrachten RFID-Etikett eine Person identifiziert werden. Selbst wenn die Identifikation auf Objekt- oder Produktniveau beschränkt bleibt, könnte die Identifikation eines getragenen oder mitgeführten Gegenstands mit der Person und speziellen Ereignissen wie Windowshopping, Kaufdatum oder eine gleichzeitig am Ort stattfindende Demonstration in Verbindung gebracht werden."
An die Bundesregierung, die in ihrer Kurzsichtigkeit zur Zeit keinen Bedarf für weitere Folgeabschätzungen und Datenschutzvorkehrungen sieht (siehe Bundestag-Drucksache 15/3190), weil die Chips zur Zeit nur auf geringe Entfernung ausgelesen werden könnten (die GI spricht von bis zu maximal 50m) und Unternehmen zur Zeit keine Zusammenführung von Produkt- und Käuferdaten über RFID betreiben, richtet die GI genauso wie andere Organisationen aus Datenschutzkreisen die Forderungen, eine Technologiefolgeabschätzung zu RFID durchzuführen, über eine Kommission mögliche notwendige Erweiterungen des Datenschutzrechts zu prüfen und gesetzliche Verbote für die Anwendung von RFID Transpondern zu erlassen, wenn diese zur Verfolgung von Bürgern oder zur Beseitigung von Anonymität dienen könnten. RFID Chips in Zahlungsmitteln lehnt die GI ebenfalls ab. Daran anknüpend müssen Bürger und Verbraucher das Recht erhalten, RFID klar durch Auszeichnung zu erkennen (ähnlich wie bei der Videoüberwachung), zu den erfassten und gespeicherten Daten informiert zu werden und Waren bei der Bezahlung mit deaktiviertem, zerstörten oder entfernten RFID Transponder zu erhalten. Aber wie gesagt, die Bundesregierung sieht ja keinen Handlungsbedarf.
Monday, June 7. 2004
Wie ich gerade aus der Rohrpost, dem Newsletter der Site Der Grosse Bruder erfahren habe, hat das Deutsche Institut für Normung e.V. im Mai den Norm-Entwurf DIN 33450 "Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung(!) mit optisch-elektronischen Einrichtungen" vorgestellt. Dahinter verbirgt sich das Kennzeichnungsschild, das laut Bundesdatenschutzgesetz seit 2001 zur Ausweisung von Videoüberwachungskameras in öffentlichen Räumen aufzuhängen ist. Wie im Rohrpostbeitrag zum neuen Symbol zu lesen ist, hat man sich laut der "Datenschutzbeauftragten" der FRAPORT AG (eben jenes Flughafens, wo der Bundesinnenminister seine Biometrieexperimente mit willigen Versuchskaninchen durchführt) Dagmar Rebske in bester orwellscher Neusprechmanier statt "Videoüberwachungszeichen" auf das Neusprechwort "Videoinfozeichen" verständigt, weil ja " ...eine videoüberwachte Zone von den Betroffenen nicht nur negativ empfunden werden." Wie es in dem kurzen Text zur neuen DIN Norm heißt, kann das neue Symbol " durch Angabe der verantwortlichen Stelle und den Hinweis auf die Aufzeichnung von Bilddaten ergänzt werden."
Hier mein Vorschlag, der ab heute auch meine Rubrik zur Videoüberwachung auf den No Big Brother Seiten zieren wird:
Friday, June 4. 2004
Während auf und um den Platz des himmlischen Friedens die buchstäbliche und verordnete Totenstille am 15. Jahrestages des Tiananmen Massakers herrscht, durchgesetzt durch die Verhaftung von mindestens 16 Personen, die den Sicherheitskräften verdächtig erschienen, sich abwartend verhaltenden paramilitärischen Volkspolizeieinheiten in Bussen am Rande des Platzes und die Unterdrückung jeder Berichterstattung durch die Medien in China gedachten Veteranen und China-Aktivisten zu Tausenden in Hong Kong, Taiwan und den USA der blutigen Niederschlagung der Demokratiebewegung im Juni 1989. Der 03./04.06.2004 im Victoria Park in Hong Kong. Tausende gedenken den Toten des Tiananmen Massakers und protestieren gegen die Unterdrückung in China:
 Abbildungen: Links: Reuters/Bobby Yip, rechts: Reuters/Kin Cheung Der 03./04.06.2004 auf dem Tiananmen Platz. Volkspolizisten halten den Platz unter Kontrolle, durchsuchen "Verdächtige" und und nehmen Verhaftungen vor:   Abbildungen: Oben: Reuters/Andrew Wong, AFP/Frederic J. Brown Unten: AFP/Goh Chai Hin, AP/Greg Baker Weitere informative Links: Fotogallerie zum Juni 1989 des Global Committee for Commemorating the 15th Anniversary of June 4thThe Hong Kong Alliance in Support of Patriotic Democratic Movements of ChinaHuman Rights in China (HRIC)OLYMPIC WATCH: Human Rights in China and Beijing 2008
Friday, June 4. 2004
Habe mir an kiesow ein Beispiel genommen und auch ein Portrait beim Portrait Illustration Maker erstellt. Gute Ergänzung zum Southpark Avatar, wenn auch so, als hätte ich mich kurz in der Zeitmaschine von Wells aufgehalten :) Kann ich davon auch was für den Digitalen Personalausweis nehmen?
Thursday, June 3. 2004
Wenn heutzutage von China die Rede ist, dann meistens im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsboom und den damit verbundenen gestiegenen Ölpreisen. Meistens sieht man Reportagen vom Leben auf dem Lande entlang des Jangtse oder den wie Pilze auftauchenden Hochhäusern in den Boomtowns. Das China immer noch eine der repressivsten Diktaturen darstellt, die jedes Jahr Verurteilte exekutiert, in Gefängnissen foltert, Dissidenten für Jahre einkerkert und die freie Meinungsäußerung unterdrückt, wo es nur geht, interessiert dabei meistens nur marginal und kommt höchstens kurz in den rituellen Äußerungen von Politikern am Rande des nächsten Milliardendeals vor. Vor fünfzehn Jahren, genauer am 03/04. Juni 1989 war das anders. Damals fand das statt, was heute als das "Massaker auf dem Tiananmen Platz" oder kurz "Tiananmen Crackdown" bekannt ist und als das Symbol für die unveränderte Unterdrückung weiter im Gedächtnis der Überlebenden und Regimekritiker bleibt.  Der Tiananmen gefüllt mit Tausenden von Demonstranten. Tiananmen oder "der Platz des himmlischen Friedens" ist ein riesiger Platz im Kern von Peking, der mit seinen 50 ha eine Millionen Menschen fasst. Dort erschienen am 03.06.1989 die Panzer und Gardisten der "Volksbefreiungsarmee", um einer riesigen Demonstration ein gewaltsames Ende zu bereiten. Nach der Niederschlagung der Demonstration bedeckten geschätzte 2000 bis 3000 Tote den Platz und die umliegenden Straßen, erschossen, erschlagen oder von Panzern überrollt. Dem Massaker war eine wochenlange Demonstration, oder besser gesagt "Volksversammlung" auf dem Tiananmen vorausgegangen, die Mitte April 1989 begann, als der ehemalige Generalsekretär der Kommunistischen Partei und Reformpolitiker Hu Yaobang an einem Herzanfall verstarb. Zu Beginn strömten Tausende von Studenten auf den Platz, um Hu zu gedenken und richteten eine an den damaligen Premierminister Li Peng gerichtete Petition, die 12 Forderungen für mehr Menschenrechte und Demokratie enthielt. Li Peng und der Staatsapparat gingen weder auf die Forderungen ein, noch kam irgendeine Antwort. Als Reaktion schlossen sich zusätzlich Bürger und Tausende von Studenten aus vierzig Universitäten der Demonstration an.  Panzer der Regierung auf dem Weg zum Tiananmen. Im Mai begannen einige Studenten einen Hungerstreik, der am sechsten Tag zu einem Gespräch zwischen einer Abordnung der Studenten und Li Peng führte, aber zu keinem Ergebnis führte. Im Gegenteil wurde von der Regierung am 20. Mai das Kriegsrecht über Peking verhängt. Am nächsten Tag versuchten Panzer und Truppen auf den Tiananmen zu gelangen, wurden aber von den menschlichen "Barrieren" und erichteten Straßenbarrikaden gestoppt. Am 24. Mai erließ die Regierung ein Ultimatum an die Protestierenden bis zum 30. Mai den Platz zu räumen, das mit Ablehnung und einem neuen Hungerstreik beantwortet wurde. Am 03. Juni erhielten die Truppen am Rande des Tiananmen den Befehl, den Platz mit allen Mitteln zurückzugewinnen und begannen am Vormittag mit den Panzern und Truppen ohne Rücksicht auf Verluste vorzurücken. Am 04. Juni 1989 gegen Nachmittag war der Tiananmen mit Blut überströmt und von den Truppen besetzt.   Von Panzern zerquetscht oder durch Soldaten erschossen... Das Ende des Tiananmen Protests. Fünfzehn Jahre später hat sich immer noch nicht viel in China (und Tibet) geändert, was die Einhaltung der Menschenrechte und die Gewährung uns so selbstverständlicher Bürger- und Freiheitsrechte anbelangt. Kurz vor dem Jahrestag wurden zahlreiche Dissidenten und Überlebenden des Massakers von Beamten des Ministeriums für Staatssicherheit verhaftet und außerhalb von Peking unter Hausarrest gestellt oder sind telefonisch nicht mehr zu erreichen, wie u. a. die Seattle Times in China confines activists on eve of anniversary berichtet und erst kürzlich wurden wieder Tausende von Internetcafes von dem Regime im Rahmen seiner Verschärfung der Überwachung und Kontrolle der chinesichen Internetnutzer geschlossen, wie futureZone in Bereits 16.000 Netzcafés geschlossen berichtete. Wie man unter diesen Bedingungen überhaupt Oppositionsarbeit per Internet in China macht und mit wieviel Gefahren und Ängsten diese Arbeit verbunden ist, schildert die beeindruckende Reportage Webmaster Finds Gaps in China's Net der Washington Post und der Bericht Born and Banned in China von Yan Sham-Shackleton. Ja, Herr Bundeskanzler, außer heißen Worten gibt es noch viel mehr zu tun, um Freiheit und Mneschenrechte in China zu fördern. Ob das immer nur die fetten Aufträge sind, die man bei den Chinesen absahnt, wage ich zu bezweifeln.
Tuesday, June 1. 2004
Dachte ich es mir doch. Bereits anlässlich des im Bundesratvermittlungsausschuss gefundenen Kompromisses zum Telekommunikationsgesetz, der teilweise mit "Freude" ob der abgewendeten Datenvorratsspeicherung aufgenommen wurde, hatte ich ja meine Zweifel angemeldet, was die Dauerhaftigkeit der Nichtverankerung der Datenvorratsspeicherung im TKG in Bezug zu einer drohenden EU-Richtlinie zur Datenvorratsspeicherung anbelangt.
Und siehe da, wie die die Zeitung Capital in ihrer Meldung Bundesinnenminister bereitet neues Gesetz zur Terrorabwehr vor vom 26.05.2004 mitteilt, bereitet man sich im Hause des Innenministers schon auf die Datenvorratsspeicherung vor, die nicht zuletzt Innenminister Schily während eines Treffens des Rates der europäischen Innenminister auf die Tagesordnung gehoben hatte. D. h. schon zu dem Zeitpunkt, wo so vollmundig von den Politikern der Kompromiss zum TKG gefeiert wurde, war wenigstens Schily schon klar, dass man mittelfristig das TKG wird "nachbessern" müssen, bzw wollen, wenn die Datenvorratsspeicherung auf EU Ebene verbindlich wird.
Wie es bei Capital heißt, läßt Schily bereits ein Gesetz schreiben, ich vermute mal mit einem Titel wie "Änderungs- oder Begleitgesetz zum TKG zur präventiven Bekämpfung des Terrorismus im Vorfeld", das die einjährige Speicherung der Verkehrsdaten vorsehen soll - dem Mindestzeitraum des EU-Vorschlags. Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. hat dazu die Pressemitteilung Internetnutzer unter pauschalem Terrorismusverdacht herausgegeben, der auch die berechtigte Kritik, die sich eigentlich auf alle vom Bundesinnenministerium forcierten Sicherheitsverschärfungen anwenden läßt, erhebt, dass es überhaupt keine Überlegungen oder Untersuchungen zur Effektivität und Effizienz der Datenvorratsspeicherung gibt. Aber das hat Methode im Innenministerium. Zuerst werden mit dem Schreckgespenst des Terrorismus, der schon lange die Kinderpornographie und rechtsextreme Websites als zugkräftige Legitimationsgrundlage für neue Gesetzesvorhaben abgelöst hat, Gesetze klammheimlich vorbereitet, begleitet von markigen Sprüchen a la "Datenschutz ist Täterschutz" durchgepeitscht und irgendwann, wenn mal jemand nachfragt, was denn das neue Gesetz bewirkt habe, gibt man irgendeiner Universität eine Studie in Auftrag, die Effektivität und Effizienz auswerten soll. Geändert und zurückgenommen werden allerdings die Gesetzesänderungen, die auf Kosten des Datenschutzes, der Informationsfreiheit und des Rechts auf Privatsphäre gehen, nie. Ich kann mich da den Worten des Präsidenten des dmmv Arndt Groth nur anschließen, ähnliches schreibe ich auch schon Jahr und Tag:
"Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung wird hier der Versuch unternommen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuhebeln. Die angestrebte Speicherung von Vorratsdaten würde jedoch nicht nur die Grundrechte von unschuldigen Bürgern einschränken, indem sie z.B. pauschal unter Terrorismusverdacht gestellt würden, die dadurch entstehende gigantische Datenmenge würde auch die Provider mit bis zu dreistelligen Millionenbeträgen belasten. Es drängt sich der Eindruck auf, dass dem hektischen Aktionismus einiger Politiker angesichts der anstehenden Europawahlen mit sachlichen Argumenten nicht beizukommen ist."
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