In
Anonymes Blogging hatte ich mir bereits aufgrund des Vorgehens von Apple gegen Blogger Gedanken zu Methoden gemacht, wie man sicher vor Verfolgung anonym bloggen bzw. ein anonymes Blogsystem mit bestehenden Anonymisierdiensten aufziehen könnte. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat nun eine Anleitung mit dem Titel
How to Blog Safely (About Work or Anything Else) veröffentlicht, die die gleichen Methoden verwendet und dem gleichen Zweck dient.
In der Einleitung weist die EFF noch einmal eindringlich darauf hin, dass zu den Lesern des eigenen Weblogs auch Personen zählen können, die man nicht erwarten würde oder die man sich nicht unbedingt wünscht. Dazu zählt der Arbeitgeber und Arbeitskollegen, Nachbarn, Lebenspartner, Unternehmen und staatliche Behörden, bzw. jeder, der bekannte, persönliche Daten in eine Suchmaschine eingibt und über die Verknüpfung dieser Daten mit dem eigenen Weblog zum Weblog stößt - die Impressumspflicht im deutschen Raum ist dabei ein willkommener Schlüssel.
Aber das ist ja eigentlich eine Binsenweisheit und trifft auf jede Entäußerung im Netz zu, ob man auf Mailinglisten, in Newsgroups oder Webforen postet oder eine Homepage unterhält.
Diese Tatsachen spielen erst dann eine Rolle, wenn man Weblogs & Co dazu verwendet, Beiträge zu veröffentlichen, durch die man in Konflikt mit dem Arbeitgeber, dem Lebenspartner, Unternehmen etc. kommen könnte.
Sei es, das man intime Details verarbeiten will, die dem Bild widersprechen, das der Lebenspartner von einem hat, Informationen zu neuen Produkten eines Unternehmens verbreitet oder skandalöse Vorgänge aus der Behörde verbreitet, in der man tätig ist.
Wie aber Berichte der Vergangenheit zu Entlassungen von Bloggern und Geschichten von Whistleblowern, die Unternehmens- oder Behördeninterna im Netz veröffentlichten und deshalb zur Rechenschaft gezogen wurden zeigen, gehen einige Blogger bzw. Internetnutzer sehr naiv mit ihrer Rolle als Publizist um und denken nicht an die Konsequenzen, die der eigene Auftritt im Netz haben könnte.
Abseits des Umstandes, dass mnache Dinge auch wirklich nicht in's Netz gehören, sondern vielleicht besser direkt mit den Betroffenen selbst geklärt und abgesprochen werden sollten, anstatt sie zum Objekt des eigenen Weblogeintrags zu machen, gibt es wiederum andere Umstände, die im Weblog veröffentlicht sein wollen, aber anonym und damit geschützt vor Identifizierung und Sanktionierung.
Dem zweiten Anwendungsfall soll die Anleitung der EFF dienen.
So empfiehlt die EFF, bei Beiträgen auf den Inhalt zu achten, sprich konkrete Details zum Kontext des Themas zu vermeiden. Bei arbeitsplatzbezogenen Themen z. B. die Zahl der Angestellten, den Sitz des Unternehmens, Namen von Arbeitskollegen etc. Natürlich zählt dazu auch die Ano- oder Pdeudonymisierung des eigenen Namens.
Es verbietet sich auch, aus dem Unternehmen oder der Behörde heraus am Arbeitsplatz zu bloggen - es dürfte bekannt sein, dass in vielen Unternehmen und Behörden auch der Chef mal einen Blick in die Logs wirft, wenn nicht gar umfangreiche Überwachungsprogramme im Hintergrund laufen. Der Blick eines argwöhnischen Arbeitskollegen "über die Schulter" tut's auch.
Weiter empfielt die EFF für Beiträge dieser Art Blogservices in Anspruch zu nehmen, die auf die Angabe persönlicher, realer Daten für den Account verzichten. Als Beispiel nennt die EFF den Dienst
invisiblog.com - anonymous weblog publishing, der anscheinend in Ansätzen das umsetzt, was ich mir in meinem Beitrag zum anonymen Blogging ausgemalt hatte. Dazu zählt die Anwendung von GnuPG und Verwendung des Mixmaster Remailernetzes. Zusätzlich sollte die Nutzung des Weblogs über ein Anonymisierdienst oder -netz wie Anonymizer oder TOR erfolgen.
Wenn die Beiträge eh an einen geschlossenen Leserkreis gerichtet sind, sollte man auch die Möglichkeiten der Zugriffsbeschränkung, die ein Weblog bietet, nutzen, schreibt die EFF weiter.
Soweit wie möglich, sollte die Indizierung des Weblogs durch Suchmaschinen verhindert werden - die Anleitung führt hierzu die robots.txt an, vergisst aber die Steuerung per .htaccess.
Anmerkung: Informationen und Links zur Anwendung von GnuPG, Mixmaster und TOR finden sich in den
Anleitungen der Raven Homepage.
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Tracked: Apr 19, 20:58
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